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Zweiter Teil. Landet. X. Die Börse.
welche der Sitz der großen Bankhäuser sind: in Deutschland haben neben Berlin nur
Frankfurt a. M. und Lamburg große Bedeutung.
Wir müssen uns die Gegenstände, die an der Effektenbörse ge- und verkauft
werden, näher ansehen.
Es werden gehandelt:
1. Geldsorten und geldwerte Papiere, welche unsere Industriellen und
Kaufleute als Zahlung aus dem Ausland erhalten und zur Leistung von Zahlungen
an das Ausland gebrauchen. Dahin gehören natürlich zunächst die Münzen und das
Papiergeld fremder Staaten, (namentlich das Papiergeld Rußlands) aber auch eins
der ältesten Objekte des Börsenhandels, der Wechsel gehört dahin.
2. Zweitältester Gegenstand des Landcls an der Fondsbörse sind die „Fonds"
im engeren Sinne des Wortes: die Staatspapiere und die ihnen verwandten Schuld
verschreibungen der Gemeinden und anderer öffentlicher Korporationen.
Daß Staat und Gemeinde heutzutage fast ausnahinslos Schulden machen, ist
bekannt: das Reich und die deutschen Staaten zusammen haben rund 8Va Milliarde,
England, ohne seine Kolonien, 15 Milliarden, Frankreich 20 Milliarden Mark Staats
schulden, und diese Schulden müffen den Gläubigern des Staates verzinst werden.
Die Verschuldung eines Staates ist heute nicht etwa an sich ein Anglück, ein Zeichen
schlechter Verwaltung oder mangelnden Reichtums. Wenn ein Staat eine große
Eisenbahn ankauft oder baut für, sagen wir, 50 Millionen Mark, so wäre es weder
gerecht noch verständig, wenn er diesen Betrag durch eine Steuer, im Durchschnitt z. B.
in Deutschland von 1 Mark pro Kopf, aufbringen würde. Richt nur der lebenden
Generation dient und nützt die Bahn, und nicht nur der jetzige Finanzminister heimst
die Einnahmen daraus ein. Deshalb ist es richtig, daß wir dafür auch die Nachkommen
steuern lassen; das geschieht, indem das Geld geliehen, verzinst und allmählich in längeren
Zeiträumen aus den Steuern zurückbezahlt wird. Die Steuerlast dafür wird dadurch
auf Gegenwart und Zukunft verteilt. Preußen hätte z. B. die 5 Milliarden, welche
es innerhalb von 10 Jahren für den Ankauf von Bahnen ausgab, sonst etwa durch
jährlich 500 Millionen besondere Steuern decken müssen, und das wäre ein törichter
und unmöglicher Versuch gewesen. Etwas andres und eine schlechte Finanzwirtschaft
ist es, wenn ein Staat für Bedürfnisse, die ständig wiederkehren, die Bezahlung seiner
Beamten und seines Leeres z. B., fortgesetzt Geld leiht: dann schiebt die lebende
Generation auf die Nachkommen Lasten ab, die sie selbst tragen muß; der Staat
wirtschaftet mit einem Defizit, welches die Nachkommen bezahlen sollen. — Das Leihen
des Geldes für jene Staatsbedürfnisse nun bewirkt der Staat — und ähnlich verfahren
Kreise, Gemeinden usw. — durch Verkauf von Schuldverschreibungen, in denen der
Staat die Zahlung bestimmter Zinsen, 3, 3Va, 4 rc. % einer Schuldsumme, an bestimmten
Zahlungsterminen, z. B. 1. Januar und 1. Juli, verspricht an jeden, der zu der
betreffenden Zeit als Inhaber der Schuldverschreibung sich melden und ausweisen werde.
Wer den Besitz der Schuldverschreibung rechtmäßig, durch Kauf rc., erwirbt, wird also
Staatsgläubiger. Die Schuld zurückzuzahlen, verspricht der Schuldner (Staat, Gemeinde rc.)
entweder nach einem bestimmten Plan, so daß jährlich eine Anzahl Nummern der
Schuldscheine ausgelost und zurückbezahlt („amortisiert") werden, oder er behält sich nur
das Recht vor, sie zu kündigen, übernimmt aber keine entsprechende Pflicht, — so ist
es bei unsern Reichs- und preußischen Anleihen (sog. „Konsols"). Der Staat (resp.
die Gemeinde rc.) kann das, denn den Besitzern der Schuldverschreibungen liegt gar
nichts daran, ihr Geld zurückzuerhalten; sie wollen vielmehr die Zinsen beziehen, sie
sind Mitglieder der besitzenden Klassen, welche auf diese Weise „ihr Vermögen anlegen",
d. h. sich das Recht auf den Bezug eines Tributes sichern von den mit diesen Zinsen
Belasteten, also hier den Steuerzahlern des Staates oder der Gemeinde, welche die
Zinsen der Staats- und Gemeindeschuld durch Steuern aufbringen. And ebenso ist es