Full text : Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

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Zweiter  Teil.  Kandel.  X.  Die  Börse.

ausgibt.  Unbewanderte  können  nun  die  Aktien  leicht  mit  diesen  verwechseln.  Auch
die  „Aktien"  sehen  nämlich  äußerlich  einer  Schuldverschreibung  ähnlich,  denn  eine  jede
lautet  über  einen  Geldbetrag,  z.  B.  über  1000  Mark;  das  bedeutet  aber  nicht,  wie
bei  den  Obligationen,  daß  der  Aktionär  diese  1000  Mark  von  irgend  jemandem  als
Gläubiger  zu  fordern  hat,  sondern  vielmehr  nur,  daß  er  soviel  in  Geld  oder  in
anderen  „Einlagen"  für  die  Gesellschaft  geleistet,  daß  er  also  so  viel  bar  Geld  eingezahlt ­
  hat  oder  ihm  z.  B.  die  Fabrik,  die  er  einlegte,  so  hoch  angerechnet  worden  ist.
Zu  fordern  hat  er,  solange  die  Gesellschaft  besteht,  nur  seinen  Anteil  an  ihrem
Gewinn,  die  „Dividende",  und  diese  natürlich  nur,  wenn  die  Gesellschaft  einen  Gewinn
gemacht,  d.  h.  seit  Aufstellung  der  letzten  Abrechnung,  „Bilanz",  ihr  Vermögen
vermehrt  hat.  Im  übrigen  hat  er  einen  verhältnismäßigen  Anteil  an  ihrem  Vermögen
und  erhält  also,  wenn  sich  die  Gesellschaft  auflöst,  —  „liquidiert"  —  diesen  Anteil,
der  mehr  oder  weniger  betragen  kann  als  jene  1000  Mark  oder  auch  gar  nichts,  je
nachdem  die  Gesellschaft  bis  dahin  Gewinn  oder  Verlust  hatte  oder  etwa  nach  Abzahlung ­
  der  Schulden,  die  sie  gemacht  hat,  nichts  oder  gar  noch  weniger  als  das  —
unbezahlte  Schulden  —  verblieben  sind.  Denn  wie  für  den  einzelnen  Geschäftsmann,
wenn  er  sein  Geschäft  aufgibt,  an  Vermögen  nur  etwas  übrigbleibt,  nachdem  er  seine
Gläubiger  bezahlt  hat,  so  muß  auch  die  Gesellschaft  der  Aktionäre  ihre  Gläubiger  erst
befriedigen,  ehe  sie  etwas  für  sich  selbst  behält.  Man  nennt  deshalb  die  Schuldverschreibungen ­
  der  Aktiengesellschaften  auch  „Prioritäten",  d.  h.  vorgehende  Rechte,
weil  die  Rechte  der  Gläubiger  (selbstverständlich)  zuerst  kommen  und  dann  die  der
Aküonäre.  Damit  nun  für  die  Gläubiger  etwas  da  sei,  ist  den  Aktiengesellschaften
gesetzlich  verboten,  ihr  Vermögen  durch  Verteilung  von  angeblichem  Gewinn  unter  die
Aktionäre  unter  den  Betrag  des  „Grundkapitals",  d.  h.  desjenigen  Wertbetrages  zu
vermindern,  auf  welchen  es  durch  die  Einzahlungen  und  Einlagen  der  Aktionäre
gebracht  war.  Sind  100  Aktien  über  je  1000  Mark  ausgegeben,  so  bedeutet  das,
daß  auf  jede  Aktie  in  Geld  oder  anderen  „Einlagen"  mindestens  ein  Wert  von  1000,
zusammen  mindestens  100000  Mark  zusammengebracht  war.  Bei  der  „Bilanz"  muß
also,  wenn  man  das  Eigentum  der  Gesellschaft,  z.  B.  das  Fabrikgrundstück  und  die
Maschinen  re.,  die  vorhandenen  Waren,  Forderungen,  Gelder  rc.  der  Gesellschaft,  alles
in  Geld  veranschlagt,  zusammenrechnet,  die  „Aktiva",  und  dann  die  Schulden,  die
„Passiva",  abzieht,  sich  ein  Mehrbetrag  der  „Aktiva"  über  die  „Passiva"  von
mindestens  100  000  Mark  ergeben,  sonst  hat  die  Gesellschaft  Verlust  erlitten,  und  erst
wenn  mehr  als  100000  Mark  Vermögen  da  ist,  darf  dies  Mehr  als  „Dividende"
verteilt  werden.
Leicht  kann  durch  falschen  (zu  hohen)  Wertanschlag  der  Vermögensgegenstände
in  der  Bilanz  dieser  Vorschrift  zuwidergehandelt  und  fälschlich  der  Schein  der  Deckung
des  „Grundkapitals"  erweckt  werden,  damit  zu  Anrecht  eine  Dividende  verteilt  werde,
obwohl  gar  kein  Gewinn  gemacht  ist,  und  die  Aktien  als  hohen  Wertes  erscheinen  und
von  Käufern  teuer  bezahlt  werden.  Oster  noch  kam  es  in  der  „Gründerzeit"  vor
20  Jahren  vor,  daß  die  „Gründer",  d.  h.  die  ersten  Aktionäre,  wenn  dies  unsolide
Bankhäuser  waren,  welche  ihre  Aktien  gern  bald  an  das  Publikum  möglichst  über
ihren  wahren  Wert  loszuschlagen  wünschten,  Fabriken  rc.,  welche  die  Aktiengesellschaft
übernahm,  zu  teuer  bezahlten,  indem  sie  mit  dem  bisherigen  Besitzer  unter  einer  Decke
spielten.  Alles  dies  wird  erleichtert  durch  den  auch  hier  „unpersönlichen"  Charakter
des  Kapitals.  Der  einzelne  Aktionär  hat  in  die  Führung  der  Geschäfte  nicht  hineinzureden, ­
  er  hat,  wenn  ein  Bergwerk  oder  eine  Fabrik  auf  Aktien  betrieben  wird,  mit
den  Arbeitern  nichts  zu  tun,  sie  kennen  ihn  so  wenig  wie  er  sie,  er  bekommt  die  Bücher
nicht  zu  sehen,  sondern  erhält  nur  in  der  Generalversammlung  Berichte  vom  Vorstand
vorgetragen;  meist  beruhigt  sich  die  Mehrzahl  der  Aküonäre  und  erscheint  auch  dort
nicht  einmal.
            
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