Full text : Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

2.  Die  Geschäfte  der  modernen  Banken.

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Steht  stärkere  Abhebung  der  Deposita  bevor,  so  muß  sie  mit  der  Anlage  länger
dauernder  Wechsel  zurückhalten,  ev.  auch  die  Diskontierung  durch  Erhöhung  des
Diskontos  erschweren,  ihre  Wechsel  selber  weiter  diskontieren.
Die  Bank  gewährt  mittels  Wechsel  auch  oft  in  anderer  Weise  als  im  Wege
der  Diskontierung  Kredit.  Scheut  sie  sich,  einen  Wechsel  zu  diskontieren,  so  gibt  sie
doch  zuweilen  einen  Vorschuß  darauf.  Oder  sie  gibt  Wechselkredit  in  Form  der
Bürgschaft  (Aval);  durch  die  dritte  Unterschrift  wird  der  Wechsel  für  den  Inhaber
bei  einer  großen  Bank  (z.  B.  Reichsbank)  diskontierbar;  oder  sie  gibt  Acceptkredit,
sie  läßt  also  auf  sich  ziehen,  das  ist  vom  Standpunkt  der  Bank  aus  ein  Passivgeschäft;
aber  dadurch,  daß  sie  dies  gestattet,  ermöglicht  sie  dem  Trassanten,  den  Wechsel  leicht
zu  verkaufen.  In  England  ist  bei  den  großen  Ioint-Stock-Depositenbanken  dieser  letztere
Modus  sehr  üblich.  Wenn  der  Acceptkredit  durch  hinterlegte  Papiere  oder  sonstwie
sichergestellt  ist,  so  ist  er  nicht  zu  tadeln.
Analog  den  Wechseln  ist  die  Anlage  zu  beurteilen,  die  im  Ankauf  gekündigter
bald  fälliger  Effekten  oder  im  Ankauf  von  sog.  Schahscheinen  erfolgt.
Das  Lombardgeschäft  (engl.  advanceS)  franz.  avances)  besteht  in  der
Gewährung  kurzer  Darlehen  gegen  Faustpfand.  Solche  Faustpfänder  sind  Wertpapiere,
Pretiosen,  Edelmetallbarren,  fremde  Münzen,  Kaufmannswaren  oder  Fabrikate,  Agrarprodukte, ­
  wie  Wolle,  Baumwolle,  Getreide,  Zucker,  Spiritus.  Die  Beleihung  von
Rohstoffen  und  Waren  ist  oft  technisch  schwierig;  leicht  verderbliche  Waren  sind
überhaupt  zur  Verpfändung  ungeeignet;  allein  auch  bei  den  nicht  verderblichen  Waren
ist  es  nicht  immer  möglich,  große  Mengen  in  das  Bankgebäude  aufzunehmen  (die
Deutsche  Reichsbank  hat  18  sIuni  1904:  12]  Warendepots).  Außerordentlich  erleichtert
wird  das  Lombardgeschäft  in  Waren,  wenn  die  Einrichtung  öffentlicher  Lagerhäuser  in
Verbindung  mit  dem  Warrantsystem  besteht;  der  Warrantschein,  der  berechtigt,  über
die  im  Lagerhaus  niedergelegte  Ware  zu  verfügen,  dient  dann  zur  Verpfändung.
Wie  beim  Wechselgeschäft  muß  auch  beim  Lombard  die  Bank  stets  die  Sicherheit
und  leichte  Realisierbarkeit  im  Auge  behalten:  sie  wird  einesteils  verderbliche  Waren
und  im  Preis  sehr  schwankende  Waren  und  Effekten  ausschließen,  nur  eine  Quote  des
Wertes  beleihen,  um  bei  Preissenkung  gedeckt  zu  sein,  evtl.  Nachschuß  oder  Rückzahlung ­
  von  Darlehnsquoten  für  den  Fall  des  Preisrückganges  sich  ausbedingen;
anderenteils  wird  sie  die  Lombarddarlehen  immer  nur  auf  kurze  Zeit  geben,  in  der
Regel  nicht  über  3  Monate,  bei  Prolongationen  zurückhaltend  sein,  um  nicht  eine
Festlegung  der  Anlage  entstehen  zu  lassen,  das  Recht  sich  vorbehalten,  bei  ausbleibender
Zahlung  sofort  durch  den  Verkauf  des  Pfandes  sich  bezahlt  zu  machen.
Die  Lombarddarlehen  stehen  im  allgemeinen  den  kurzsälligen  kaufmännischen
Wechseln  als  bankmäßige  Anlage  nach;  eine  Wechselforderung  ist  liquider  als  eine
Lombardforderung;  Wechsel  kommen  meist  zustande,  wenn  Geschäfte  abgeschlossen  sind,
Lombarddarlehen  dagegen  sehr  oft  deshalb,  weil  die  zum  Verkauf  bestimmten  Waren
oder  Effekten  sich  nicht  verkaufen  lassen,  wie  namentlich  gegen  Ende  einer  Überspekulation;
der  Effektenlombard  kann  die  Börsenspekulation,  der  Warenlombard  eine  Überproduktion
und  Überschuldung  unterstützen;  solange  die  Fabrikanten  Vorschüsse  auf  ihre  Fabrikate
erhalten,  vermögen  sie  fortzuarbeiten,  das  Rohmaterial  ist  oft  selbst  nicht  bezahlt.
Das  aktive  Kontokorrcntgeschäft  ist  die  Kreditgewährung  in  laufender
Rechnung.  Sehr  häufig  wird  dieser  Kredit  gewährt  auf  Grund  einer  Lypothekenkaution
  oder  nach  Hinterlegung  von  Wertpapieren  oder  von  Solawechseln,  die  unter
gewissen  Bedingungen  zur  Zahlung  präsentiert  werden  dürfen,  oder  auf  Bürgschaft
Dritter  rc.
Es  fehlt  also  meist  eine  flüssige  Deckung,  sobald  der  Kunde  sein  Guthaben  überzieht, ­
  d.  h.  die  Bank  zu  Zahlungen  beauftragt,  obwohl  sein  Guthaben  bereits  erschöpft
ist.  Es  ist  deshalb  diese  Bankanlage  die  wenigst  gute  und  mit  großer  Vorsicht  zu
Mollat,  Volkswirtschaftliches  Lesebuch.  17
            
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