Full text: Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

2. Die Entstehung des Zollvereins. 
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auch würde die noch junge Industrie Württembergs zu schwer durch Verbrauchsteuern 
belastet und der übermächtigen Konkurrenz der preußischen Rheinprovinz preisgegeben. 
Als nun die Frage zu lösen war, ob und in welcher Weise Süddeutschland 
mit dem nördlichen Deutschland zu einem gemeinsamen, für alle Länder gleichen Zoll 
system sich vereinigen könnte, traten die in den Lebens- und Verkehrsverhältnissen der 
beiden Länderkomplexe gelegenen Schwierigkeiten hervor und äußerten sich besonders 
nach zwei Seiten hin. 
Einmal waren die Objekte der Besteuerung und der Steuerfuß ein anderer. 
Preußen besteuerte den Wein; Süddeutschland besteuerte den inländischen Wein gar 
nicht oder geringer, verzollte dagegen den ausländischen sehr hoch. Dagegen war hier 
das Bier stärker besteuert als dort. Man mußte hier ein Ausgleichungsmittcl finden. 
Zum zweiten hatten die drei süddeutschen Staaten bis dahin im ganzen einen niedrigeren 
Tarif für ausländische Industriewaren gehabt als Preußen in seinem Zollgesetz von 
1818?) Das ist erklärlich aus den eben angeführten Verschiedenheiten der beiden 
Ländergruppen in wirtschaftlicher Beziehung, aus der Tatsache, daß die süddeutschen 
Staaten, was die Lebensmittel betraf, wenig vom Ausland brauchten, daß sie die 
Fabrikwaren dagegen, mangels großer eigener Unternehmungen, gerne billig vom Ausland, 
vor allem aus dem Elsaß und der Schweiz bezogen; nur die Weberei, vor allem die 
künstlich entwickelte Württembergische Baumwollweberei bedurfte des Schutzes. Preußen 
dagegen hatte einen großen steuerfähigen Kandel, eine starke Einfuhr aus England 
und Holland und hatte andererseits eine ausgedehnte heimische Industrie zu schützen. 
So wurden bei den einleitenden Verhandlungen von den Vertreter der süddeutschen 
Regierungen mehrfache Anträge auf Ermäßigung der Zollsätze für Waren, die aus 
der Schweiz re. eingingen, beantragt; Bayern wünschte im Interesse seiner Brauereien 
das Rohkupfer zur Fertigung der Braupfannen wohlfeiler eingelassen; besonders aber 
verlangten Bayern, Sachsen und Württemberg eine Erniedrigung des Twistzolles von 
2 Tlrn., da in ihren Ländern die Gründe, auf denen die höhere Besteuerung dieses 
wichtigen Fabrikmaterials in Preußen beruhte, nicht obwalteten. Da Preußen aber 
auf diesen Zoll durchaus nicht verzichten zu können glaubte, so gaben die übrigen 
Staaten nach und nahmen dann überhaupt schließlich den erprobten preußischen Zoll 
tarif mit einigen Tarifherabsetzungen für Woll- und Baumwollwaren, Südfrüchte, 
Gewürze, Schwefel, Kupfer und Blei vertrauensvoll an. 
Zu diesen materiellen Bedenken kamen noch politische Schwierigkeiten mancher 
Art. In Württemberg wie in Bayern und Sachsen war die Stimmung über den 
abzuschließenden allgemeinen Zollverein sehr geteilt und aufgeregt. In zahllosen Adressen, 
Zeit- und Flugschriften stritt man lebhaft über die Zweckmäßigkeit der Zollvereine 
überhaupt, über die Interessen der einzelnen Länder und Stände, über die Bedingungen 
und wahrscheinlichen Wirkungen einer Zolleinigung. Der Gedanke an Österreich, die 
damit zusammenhängende Abneigung gegen Preußen war in Süddcutschland vielfach 
verbreitet. An der Spitze der Opposition standen die Liberalen Württembergs und 
Badens. Beck bemerkt sehr treffend: „Es ist nicht immer die dynastische Politik 
deutscher Regierungen allein, es sind leider nicht selten die idiosynkratisch gewordenen 
•_) Schmoller, Das preußische Handels- und Jollgesctz von 26. Mai ;8;8. Rede. Berlin, 
Druck von W. Büxenstein, ;8J8. 5. H7: „Das Zollgesetz vo» ;8(8 gehört wie die Städteordnung 
von ;808, das bäuerliche Regulierungsedikt von das Wehrgesetz von wl-y die Landwehr- 
ordnung von ;8tS zu den gesetzgeberische» Höhepunkten und Großtaten jener Zeit, durch die der 
Preußische Staat seinen alten Ruhm rationellen Fortschrittes, kühner, entschlossener Neuerung im 
Sinne progressiver Ideale der Zeit aufs neue befestigte. Die Reformgesetzgebung jener Jahre 
vollendete den alten Beamtenstaat, aber sie führte ihn zugleich darüber hinaus auf den Boden 
der Rechtsgleichheit, der persönlichen Freiheit, der liberal-humanen Idee» der Zeit." — G. M.
	        
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