380 Vierter Teil. Weltwirtschaft und Handelspolitik. IV. Deutsche Handelspolitik.
vertrag unter sämtlichen beteiligten Regierungen zum Abschluß; nach erholter Zustimmung
der bayerischen und Württembergischen Stände wurde sein Beginn auf den 1. Januar 1834
festgesetzt.
Nun gab es auch für Sachsen wie für die thüringischen Staaten Beweggründe
genug, um sich dem sie auf allen Seiten umgebenden Zollgebiet anzuschließen. Ihr
Beitritt erfolgte, für das erstere am 30. März 1833, für die zweiten am I I. Mai 1833.
Alle diese Beitrittserklärungen kamen ebenfalls am 1. Januar 1834 zur Ausführung.
Nun fehlte aber von jenen Staaten, welche noch außerhalb des Zollvereines
standen, noch Baden, dessen Beitritt dem Zollverein um so erwünschter sein mußte,
als dadurch sein Gebiet eine passende, leicht kontrollierbare Grenze nach Westen erhielt,
während bisher auf der langen, schwer zu bewachenden Grenze gegen Baden ein sehr
ausgedehnter Schleichhandel betrieben wurde. Schließlich wurden auch hier die
Schwierigkeiten beseitigt; der Vertragsabschluß erfolgte am 12. Mai 1835, mit
Wirksamkeit vom l. Januar 1836. Am 10. Dezember 1835 trat Nassau, am
2. Januar 1836 Frankfurt bei.
Aber diese endgültige Vereinigung geschah nicht ohne große Schwierigkeiten und
Selbstverleugnung von seiten der einzelnen Regierungen.
Preußen hatte Bedenken, das Königreich Sachsen in den Zollverband aufzunehmen,
weil die nun freier gestellte Leipziger Messe zunächst der Messe in Naumburg
Abbruch tun mußte, insbesondere aber das so fabrikenreiche Land für die Baumwollenwarenfabrikanten
in Berlin und andereil Orten der Mark und Schlesiens eine gefahrdrohende
Konkurrenz eröffnete.
Insbesondere aber herrschten in den süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg
und Baden Verkehrs-, Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse, die von jenen Norddeutschlands
vielfach abwichen. Dort im großen und ganzen in jener Zeit noch
vorwiegend Ackerbau, gegründet auf fruchtbare, mit reichen Gaben der Natur gesegnete
Gebiete, hier vielfach vorherrschend die gewerbliche Industrie; dort eine gewisse Selbstgenügsamkeit,
ein Zehren und Leben von den Erträgnissen des eigenen Bodens, hier
vielfach Zufuhr von außen und deshalb ausgedehnterer Pandel.
Zwar fehlte es auch in den süddeutschen Ländern nicht an gewerblicher Tätigkeit.
Allein selbst reich entwickelte Gewerbe hatten zumeist eine andere Organisation als in
Mittel- und Norddeutschland. In Süddeutschland war noch nirgends, wie in Norddeutschland,
volle Gewerbefreiheit eingeführt; es gab hier selbst in Baden, das noch
die bedeutendsten Fabrikunternehmungen aufzuweisen hatte, keinen Landstrich, in dem
die Fabrikation alle Verhältnisse beherrschte, wie sie im Norden Deutschlands, im
sächsischen Erzgebirge, in der preußischen Rheinprovinz, in der Gegend um Düsseldorf
und Aachen, in der Mark, in Westfalen schon seit langem bestanden. Selbst die viele
Personen beschäftigenden Industrien Süddeutschlands, wie die Töpfereien in Bayern,
die Polzarbeiten im Schwarzwald, hatten alle nicht den Charakter eigentlicher Fabrikunternehmungen.
Die Weberei beschäftigte zwar in Bayern, in Württemberg und
Baden einen großen Teil der ländlichen Bevölkerung, es wurde wohl Leinwand
exportiert; allein die bei weitem überwiegende Quantität derselben diente dem inländischen
Verbrauch; der Landmann bettieb die Leineweberei als Nebenbeschäftigung. Den
Twist bezog man so wohlfeil als möglich aus dem Auslande; ebenso die Baumwollwaren.
Für Süddeutschland waren Italien, die Schweiz, Frankreich wichtige Absatzgebiete,
besonders für ihre Agrarprodukte; für Norddeutschland lag der Schwerpunkt
des Exportes in Polland und England. Insbesondere erkannten die Redner der
Opposition in Württemberg zwar die Verkehrsfreiheit unter den deutschen Staaten als
wünschenswert an, jedoch nur, soweit als die materiellen Interessen Württembergs nicht
darunter litten. Der Attivhandel des Landes, sagte man, sei auf Frankreich und die
Schweiz angewiesen und könne durch den Anschluß an Preußen nicht viel gewinnen;