Full text : Die deutsche Volkswirthschaft und der Weltmarkt

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kreise  aus  gewichtigen  Gründen  mit  Recht  verwahren.  Der  Vertragssatz ­
  kommt  aber  zur  Zeit  auch  garnicht  praktisch  in  Frage.  Für  einen
bestimmten  Vertragssatz  einzutreten,  wird  der  Moment  erst  gekommen
sein,  wenn  wir  in  die  Vertragsverhandlungen  mit  dem  Ausland  eingetreten ­
  sind  und  absehen  können,  was  Russland  und  die  übrigen  an
unserer  Getreideeinfuhr  betheiligten  Staaten  für  Aufrechterhaltung
des  3.50  M.  Zolls  uns  zu  gewähren  bereit  sind.
Was  heute  den  Gegenstand  des  handelspolitischen  Kampfes
bildet,  ist  der  neue  deutsche  Generaltarif.  Von  der  Höhe  der
in  ihn  eingesetzten  Zollsätze  hängt  zum  grössten  Theil  auch  die
Höhe  der  späteren  Vertragssätze  ab.  Hier  gilt  es  deshalb  mit  aller
Entschiedenheit  dafür  einzutreten,  dass  nicht  unter  dem  Vorwand,
„Die  Landwirtschaft“  zu  schützen,  von  neuem  einer  engeren  Gruppe
von  Sonderinteressenten  wiederum  ein  Geschenk  auf  Kosten  der
Allgemeinheit  gemacht  wird.
Aus  diesen  Gründen  hat  sich  der  Handelsvertragsverein  in
seiner  Ausschusssitzung  vom  20.  December  1900  gegen  jede  Erhöhung ­
  des  Generaltarifsatzes  für  Brotgetreide  erklärt,  in
der  Erwägung,  dass  dadurch  nicht  nur  die  Volksernährung  beeinträchtigt ­
  und  die  allgemeinen  Landesinteressen  geschädigt,  sondern
auch  die  Landwirtschaft  selbst,  der  man  angeblich  nützen  will,  in
eine  einseitige  Richtung  gedrängt,  vor  allem  ein  besonders  wichtiger
Theil  derselben:  der  bäuerliche  Kleinbetrieb,  entschieden  zu  Gunsten
des  Grossgrundbesitzes  benachteiligt  werden  würde.

Druck  von  H.  S.  Hermann  in  Berlin.
            
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