Full text : Baugenossenschaften und der Berliner Spar- und Bauverein

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')  Davis,  a.  a.  0.  S.  28.

jedes  Grundstück  wird  vorher  von  den  Direktoren  der  Gesellschaft ­
  bestimmt,  und  er  setzt  sich  zusammen  aus  den
Anschaffungskosten  und  den  Ausgaben,  die  nötig  waren,  um
das  Grundstück  in  Bauland  zu  verwandeln.  Dazu  gehören
z.  B.  die  Kosten  für  Anlage  von  Straßen.  Der  Bauplan  wird
nach  bestimmten  Vorschriften  geregelt,  um  allen  Ansiedlern
die  gleiche  Bequemlichkeit  zu  sichern.  Den  Käufern  der
Grundstücke  werden  möglichst  bequeme  Bedingungen  der
Zahlung  bewilligt;  gewöhnlich  werden  monatliche  Abzahlungen ­
  festgesetzt  und  außerdem  erhält  der  Käufer  noch
Vorschüsse,  um  ein  Haus  auf  seinem  Grundstück  errichten  zu
können.  Diese  Vorschüsse  werden  während  des  Baues  nach
und  nach  bewilligt,  und  sie  werden  in  derselben  Weise,
wie  das  Kaufgeld  abgetragen.  Das  Eigentumsrecht  der
Gesellschaft  besteht  so  lange,  bis  das  Kaufgeld  voll  eingezahlt ­
  ist.
Eine  besondere  Art  der  begrenzten  Genossenschaften
sind  die  sogenannten  Bowlcett  Societies. 1 )  Sie  wurden  nach
ihrem  Gründer,  einem  Dr.  Bowkett  so  genannt.  Es  gibt  zwei
Arten  dieser  Genossenschaft.  Die  einfache  „Bowkettgenossenschaft,“
  die  man  jetzt  nur  noch  selten  antrifft  und  die  „Starr-Bowkettgenossenschaft“,
  deren  System  einige  Abänderungen
von  dem  System  des  Dr.  Bowkett  enthält,  die  von  einem
Mr.  Starr  vorgeschlageu  wurden.  Dr.  Bowkett  erklärte  seine
Idee  vor  der  königlichen  Kommission  im  Jahre  1872,  wobei  er
ungefähr  folgendes  ausführte:  Von  100  Personen,  von  denen
jede  wöchentlich  9'/ 2  d  einzahlt,  wird  jede  jährlich  2  £  1  sh
und  2  d  zusammenbringen.  Wenn  man  die  1  sh  2  d  für  die
laufenden  Ausgaben  reserviert,  so  bleiben  am  Ende  des  Jahres
200  £.  Die  Mitglieder  ziehen  Lose  um  diese  Summe  und  der
Gewinner  erhält  den  Vorschuß  von  200  £,  ohne  dafür  Zinsen
zahlen  zu  müssen.  Es  wird  ihm  aber  die  Bedingung  auferlegt, ­
  für  dieses  Geld  ein  Haus  zu  bauen  und  während
10  Jahren  jährlich  20  £  zurückzuzahlen.  Nach  dieser  Zeit
führt  er  mit  der  Zahlung  seiner  Beiträge  fort,  bis  er  62  oder
50  £  eingezahlt  hat,  je  nachdem  ob  er  der  Genossenschaft
früher  oder  später  beigetreten  ist.  Jedes  Mitglied  erhält  seine
            
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