32
Eine vermittelnde Stelle zwischen den Mitgliedern und
dem Vorstand nehmen die Inhaber der Zahlstellen ein, welche
die Beiträge und die Einzahlungen der Mitglieder entgegen
zu nehmen haben. Diese Zahlstellen finden sich in den verschiedensten
Stadtteilen. 1893 bestanden 17 solche Stellen
und 1901 waren es 29. Von den 17 ursprünglichen Inhabern
halten heute noch 7 ihre Zahlstellen. Von den 29 heute vorhandenen
Zahlstelleninhabern sind 3 Mitglieder des Vorstandes
und 8 Mitglieder des Aufsichtsrates.
Ebenso wird der Verkehr zwischen Mitgliedern und
Vorstand auch durch die einzelnen Hausverwalter vermittelt;
ihre Zahl beläuft sich auf 8, wovon 2 dem Vorstand und 2
dem Aufsichtsrat angeboren.
Die offizielle Vertretung der Mitglieder ist die Generalversammlung.
In dieser Generalversammlung hat jeder Genosse
eine Stimme, welche nicht übertragen werden kann.
Sie entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht nach Gesetz
oder Statut dem Aufsichtsrate oder dem Vorstande zugewiesen
sind. Ihrer Beschlußfassung unterliegen hauptsächlich
die folgenden Gegenstände:
1. die Genehmigung der Bilanz und dieVerteilung des Reingewinnes
oder die Deckung eines etwaigen Verlustes;
2. die Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates;
3. die Festsetzung des Gesamtbetrages, welchen Anleihen
der Genossenschaft und Spareinlagen nicht überschreiten
sollen;
4. der Bericht über die stattgehabte gesetzliche Revision;
5. die Wahl des Aufsichtsrates;
6. die Genehmigung der vom Aufsichtsi’at vorzulegenden
Geschäftsordnung;
7. die Entscheidung über Beschwerden gegen Beschlüsse
des Aufsichtsrates, sowie die Verfolgung von Rechtsansprüchen
gegen Mitglieder des Vorstandes und des
Aufsichtsrates;
8. die Enthebung der Mitglieder des Aufsichtsrates oder
der Liquidatoren von ihren Ämtern;
9. die endgültige Absetzung von Mitgliedern des Vorstandes,
welche der Aufsichtsrat vorläufig von ihren
Geschäften enthoben hat;