Full text: Baugenossenschaften und der Berliner Spar- und Bauverein

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gab den Anlaß, daß man von allen Seiten der Ausführung 
des Unternehmens Schwierigkeiten zu bereiten suchte und 
womöglich es ganz zu vereiteln strebte. 
Der Verein schickte im Januar 1901 an seine Mitglieder, 
die in den Tempelhofer Werkstätten beschäftigt sind, einen 
Fragebogen aus, bei dessen Beantwortung 127 Mitglieder der 
Pensionskasse ihre Absicht erklärten, eine der Wohnungen, 
welche der Verein in jener Vorstadt eri’ichten wollte, zu be 
ziehen. Die Aussicht auf eine Wohnung der geplanten An 
siedlung veranlaßte mehr als 100 Arbeiter der Königlichen 
Eisenbahnverwaltung, dem Verein als Mitglieder beizutreten, 
und der Vorstand der Pensionskasse stellte daraufhiu die Be 
willigung einer Wohlfahrtshypothek in Höhe von 600000 M. 
auf die zunächst zu erbauende Hälfte des bezeichneten Grund 
stücks in Aussicht. 
Sobald es aber bekannt wurde, daß die Absicht bestehe, 
in Tempelhof Arbeiterwohnungen herzustellen, traten die 
Gegner des Projekts hervor. Am 22. Juli kam der Verein 
um die Bauerlaubnis ein, die ihm versagt wurde, weil der 
Anbau an nicht regulierten Straßen nach dem Ortsstatut 
nicht zulässig sei. Der Verein erklärte sich bereit, das er 
forderliche Straßenland an die Gemeinde abzutreten, die 
Kaualisationsgebühren und die Kosten für die erforderliche 
Anschlußleitung zu tragen, die nach den Bestimmungen des 
Ortsstatuts auf den Verein entfallenden Pflastenmgskosten auf 
sich zu nehmen, sowie für den Fall, daß die Besitzerin des 
gegenüberliegenden Grundstücks, die Kirchengemeinde Tempel 
hof, sich weigern sollte, den auf sie entfallenden Teil der 
Pflasterungskosten zur Zeit zu übernehmen, auch diesen Teil 
der Kosten bis zur späteren Erteilung der Bauerlaubnis für 
dieses Grundstück auszulegen. Außerdem erklärte sich der 
Vorstand bereit, von dem ihm gehörigen Terrain den an der 
Dorfstraße gelegenen, für die spätere Regulierung dieser 
Straße erforderlichen Teil der Gemeinde Tempelhof freiwillig 
und unentgeltlich abzutreten. Trotz dieses weitgehenden Ent 
gegenkommens und der Befürwortung des Amts- und Ge 
meindevorstehers lehnte die Gemeindevertretung von Tempel 
hof es ab, die Straßenregulierung auszuführen. Diese ab 
lehnende Haltung wurde damit motiviert, daß der Gemeinde
	        
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