Full text : Baugenossenschaften und der Berliner Spar- und Bauverein

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aus  dem  Zuzug  zahlreicher  Arbeiterfamilien  unverhältnismäßige ­
  Schullasten  und  sonstige  Nachteile  erwachsen  würden.
Auch  die  Kirchengemeinde  Tempelhof  hat  das  Gesuch  des
Spar-  und  Bauvereins,  das  ihr  gehörige  Straßenland  abzutreten
und  sich  zur  späteren  Rückzahlung  der  von  dem  Spar-  und
Bauverein  für  sie  verauslagten  Pflasterungskosten  zu  verpflichten, ­
  abgewiesen.
Die  Genossenschaft  sah  sich  nun  in  die  unangenehme
Lage  versetzt,  das  Grundstück  unbenutzt  liegen  und  das
Kapital,  das  zum  Ankauf  verwendet  worden  war,  ertraglos
bleiben  zu  lassen.
Am  2.  Dezember  1901  richtete  der  Berliner  Spar-  und
Bauverein  ein  Gesuch  an  den  Minister  der  öffentlichen
Arbeiten,  einen  Einfluß  auf  die  Aufsicht  führenden  Behörden
dahin  auszuüben,  daß  sie  die  Gemeindeverwaltung  von  Tempelhof ­
  zur  Aufgabe  ihrer  ablehnenden  Haltung  bewegen  möchten.
Es  wurde.  in  diesem  Gesuch  besonders  auf  die  Erlasse  der
königlichen  Staatsregierung  vom  19.  März  1901  hingewiesen,
worin  die  Gemeinden  ausdrücklich  auf  die  Verpflichtung  aufmerksam ­
  gemacht  werden,  gemeinnützige  Bestrebungen  zur
Verbesserung  der  Wohnungsverhältnisse,  wie  die  des  Sparund ­
  Bauvereins,  zu  unterstützen.  Der  Bescheid,  welcher  dem
Verein  auf  dieses  Gesuch  am  23.  Januar  1902  zugestellt
wurde,  lautete  dahin,  daß  alle  Bemühungen  eine  Abänderung
des  von  der  Gemeindevertretung  in  Tempelhof  gefaßten  Beschlusses ­
  herbeizuführen,  vergeblich  gewesen  wären.
Der  Verein  mußte  nun  das  ursprüngliche  Projekt  aufgeben, ­
  das  aus  einer  größeren  Gruppe  viergeschossiger  Wohnhäuser ­
  bestand,  die  an  der  unfertigen  Straße  errichtet  werden
sollten.  Er  ließ  einen  neuen  Plan  ausarbeiten  für  Gebäude,
welche  nur  von  der  vorhandenen  historischen  Straße  ihren
Eingang  nahmen,  deren  polizeiliche  Genehmigung  daher  nicht
von  einer  vorherigen  Zustimmung  der  Gemeindevertreter  abhängig ­
  war.  Aber  auch  diesem  Projekt  wurde  die  Genehmigung
seitens  der  Polizeibehörde  versagt,  weil  die  öffentliche  Entwässerung ­
  vor  dem  Grundstück  als  Doppelleitung  geplant
und  vorläufig  nur  eine  Leitung  auf  der  gegenüberliegenden
Straßenseite  gelegt  ist.  Vergebens  erklärte  auch  jetzt  der
Verein  sich  bereit,  alle  Kosten  für  eine  nur  auf  wenige  Meter
            
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