Full text : Baugenossenschaften und der Berliner Spar- und Bauverein

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die  fremden  auf  seinen  Häusern  ruhenden  Hypotheken  mit
diesem  Gelde  erwirbt  oder  neue  Eintragungen  bewirkt.
III.  Die  nicht  in  Gemäßheit  des  §  1  verwendeten  Zinsen
sind  zu  einem  Drittel  dem  Kapital  znzuschlagen;  die  anderen
zwei  Drittel  sind  zu  außerhalb  des  in  §  1  angegebenen  Wohlfahrtszweckes ­
  für  die  Mitglieder  des  Berliner  Spar-  und  Bauvereins ­
  zu  verwenden,  insbesondere  zu  Weihnachtsbescherungen
für  die  Kinder  der  in  den  Häusern  des  Vereins  wohnenden  Personen ­
  und  an  solche  Personen  selbst,  so  weit  sie  bedürftig  sind.
IV.  Die  Verwaltung  des  Vermögens  erfolgt  durch  den
jeweiligen  Vorstand  der  Genossenschaft  unter  Kontrolle  des  Aufsichtsrats, ­
  von  welchem  alljährlich  in  gemeinschaftlicher  Sitzung
die  Rechnung  revidiert  und  dem  Vorstande  Decharge  erteilt  wird.
V.  Für  den  Fall  der  Auflösung  der  Genossenschalt  soll
das  Vermögen  der  Stadtgemeinde  Berlin  übereignet  werden,  von
welcher  das  Kapital  zu  gleichen  Zwecken  zu  verwenden  ist,  wie
solche  in  den  vorangegangenen  Paragraphen  festgestellt  sind.
Das  Datum,  welches  diese  Schenkungsurkunde  trägt,  ist
der  17.  Oktober  1896.
Über  die  Art  und  Weise,  wie  die  50  000  M.  der  Schenkung ­
  angelegt  wurden,  ist  schon  oben  berichtet  worden;  es
sind  damit  2  Häuser  des  Vereins,  eins  zu  10  000  und  eins  zu
40  000  M.  beliehen  worden.
Über  die  Art  und  Weise,  wie  die  Zwecke  der  Schenkung
durch  Verwendung  der  Zinsen  seitens  des  Vereins  erfüllt
worden  sind,  seien  hier  zum  Belege  einige  Beispiele  angeführt.
Im  Jahre  1897  erhielten  gelegentlich  des  Weihnachtsfestes:
Zwei  in  den  Häusern  wohnende  Witwen  150,—  M.
Ein  schwerkranker  Hausbewohner  .  .  100,—  „
Ein  bedürftiger  kinderreicher  Genosse,
der  mit  der  Miete  im  Rückstände  war  61,50  „
Ferner  wurden  für  weitere  Zwecke  bewilligt:
Für  den  Kinderspielplatz  in  der  Proskauer

  Straße  100,—  „
Für  den  Kinderspielplatz  in  Westend  .  50,--  „
Für  den  Kinderspielplatz  in  der  Sickingen-Straße
  75,—  „
Für  die  Bibliothek  in  der  Sickingen-Straße  100,—  „

636,50  M.
            
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