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die fremden auf seinen Häusern ruhenden Hypotheken mit
diesem Gelde erwirbt oder neue Eintragungen bewirkt.
III. Die nicht in Gemäßheit des § 1 verwendeten Zinsen
sind zu einem Drittel dem Kapital znzuschlagen; die anderen
zwei Drittel sind zu außerhalb des in § 1 angegebenen Wohlfahrtszweckes
für die Mitglieder des Berliner Spar- und Bauvereins
zu verwenden, insbesondere zu Weihnachtsbescherungen
für die Kinder der in den Häusern des Vereins wohnenden Personen
und an solche Personen selbst, so weit sie bedürftig sind.
IV. Die Verwaltung des Vermögens erfolgt durch den
jeweiligen Vorstand der Genossenschaft unter Kontrolle des Aufsichtsrats,
von welchem alljährlich in gemeinschaftlicher Sitzung
die Rechnung revidiert und dem Vorstande Decharge erteilt wird.
V. Für den Fall der Auflösung der Genossenschalt soll
das Vermögen der Stadtgemeinde Berlin übereignet werden, von
welcher das Kapital zu gleichen Zwecken zu verwenden ist, wie
solche in den vorangegangenen Paragraphen festgestellt sind.
Das Datum, welches diese Schenkungsurkunde trägt, ist
der 17. Oktober 1896.
Über die Art und Weise, wie die 50 000 M. der Schenkung
angelegt wurden, ist schon oben berichtet worden; es
sind damit 2 Häuser des Vereins, eins zu 10 000 und eins zu
40 000 M. beliehen worden.
Über die Art und Weise, wie die Zwecke der Schenkung
durch Verwendung der Zinsen seitens des Vereins erfüllt
worden sind, seien hier zum Belege einige Beispiele angeführt.
Im Jahre 1897 erhielten gelegentlich des Weihnachtsfestes:
Zwei in den Häusern wohnende Witwen 150,— M.
Ein schwerkranker Hausbewohner . . 100,— „
Ein bedürftiger kinderreicher Genosse,
der mit der Miete im Rückstände war 61,50 „
Ferner wurden für weitere Zwecke bewilligt:
Für den Kinderspielplatz in der Proskauer
Straße 100,— „
Für den Kinderspielplatz in Westend . 50,-- „
Für den Kinderspielplatz in der Sickingen-Straße
75,— „
Für die Bibliothek in der Sickingen-Straße 100,— „
636,50 M.