Full text: Ein Arbeitstarifgesetz

Erster Abschnitt. Die Autonomie des Tarifvertrags. 117 
sätzlich bekämpfen. Was die „ungeheure Umwälzung in unseren 
ganzen Vertragsbegriffen", von der Köppe auf dem Deut 
schen Juristentag im Jahre 1908 sprach, als er die Unab 
dingbarkeit angriff, hervorgerufen hat, ist nicht die Unabding 
barkeit, sondern die Tatsache des Tarifvertrags, mit der das 
Recht auf die technisch beste Weise fertig werden muß. 
So dürfen wir feststellen, daß die Einwände, die sich 
neuerdings gegen den Gedanken der Unabdingbarkeit auch 
de lege ferenda erhoben haben, nicht geeignet sind, seine 
Berechtigung zu erschüttern, die wir früher schon an anderer 
Stelle ausführlich zu begründen versucht haben st. Sie führen 
lediglich dazu, den Grundgedanken im einzelnen zu einer 
gesetzlichen Ausprägung heranreifen zu lassen, die allen Ge 
sichtspunkten gerecht wird. 
3. 
Nicht nur dem Arbeitsvertrag, auch der Arbeitsord 
nung und den Untertarifverträgen gegenüber hat sich 
die Kraft der Tarifnormen zu bewähren. 
Nach bestehendem Recht sind die Beziehungen zwischen 
den Tarisnormen und der Arbeitsordnung zweifel 
haft st. Lotmar hat den rechtlichen Vorrang der Tarif 
normen der Arbeitsordnung gegenüber auf Grund des 8 134 c 
Abs. 1 GO. bestritten. Die Judikatur ist ihm nicht gefolgt. 
Richtig dürfte sein, daß die Arbeitsordnung widersprechen 
den Tarifverträgen gegenüber unwirksam ist, soweit nicht 
8 134 e Abs. 2 GO. den Inhalt der Arbeitsordnung zwingend 
festlegt. Jedenfalls besteht nach geltendem Recht ein Anspruch 
auf Einführung einer tarifmäßigen Arbeitsordnung, wenn 
die Arbeitsordnung den Bestimmungen des Tarifvertrags 
widerspricht. Dieser Rechtszustand ist unbefriedigend. Er 
erklärt sich geschichtlich daraus, daß zur Zeit der gesetzlichen 
0 Vertrag II S. 283 ff. 
st Vertrag II S. 88 ff.; Gesetz S. 23 ff.; dazu Lieb, Arbeitsordnung 
und Tarifvertrag, Einigungsamt III S. 97 ff.
	        
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