Full text: Ein Arbeitstarifgesetz

II. Ausblick. 
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Sinzheimer 
Ein Arbeitstarifgesetz. 
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soziale Selbstbestimmung selbst zu regeln, bevor der Staat 
im Verordnungswege Vorschriften erläßt, oder sich ihnen zu 
entziehen, wenn er sie erlassen hat. Es ist eine Entlastung 
von bureaukratischem Druck, wenn die Beteiligten wählen 
können, ob sie ihre Verhältnisse selbst regeln oder durch den 
Staat regeln lassen wollen. 
Eine solche Neuorientierung des Arbeitsrechts würde 
zugleich den Gedanken der sozialen Selbstbestimmung im 
Rechte weiter und tiefer pflanzen. Die Möglichkeit, diese 
Wege zu gehen, ist mit der Schaffung eines Arbeitstarif 
gesetzes gegeben. Ob der Staat sie beschreiten will, hängt 
nicht nur davon ab, daß sie als Anwendung des in der 
Tarifregelung wirkenden Grundgedankens eingesehen werden, 
sondern auch, daß das allgemeine staatliche Wirken einer 
Richtung zutreibt, die eine Neuordnung der Willensbeziehungen 
zwischen Unternehmer und Arbeiter zum Ziele hat.
	        
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