Full text: Ein Arbeitstarifgesetz

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Anlagen. 
ihnen geschlossenen Einzelverträgen die Bestimmungen des Kollektiv 
vertrags zugrunde gelegt haben. 
Art. 19. Die Verpflichtungen der Verbände, welche an einem 
Kollektivvertrage über die Arbeitsbedingungen teilgenommen haben, 
bestimmen sich nach dem Kollektivvertrage. 
Art. 20. Tie Verbände, die als Parteien dem Kollektivvertrag 
über die Arbeitsbedingungen beigetreten sind, können alle klagbaren 
Rechte, die aus dem Kollektivvertrage für sie oder ihre Mitglieder 
entstehen, geltend machen, die letzteren jedoch nur mit Zustimmung 
der Mitglieder. 
Sie können insbesondere aus Erfüllung des Vertrags oder aus 
Schadenersatz im Falle der Nichterfüllung klagen, und zwar sowohl 
gegen die Parteien selbst — Einzelpersonen oder Verbände, mit denen 
sie den Kollektivvertrag abgeschlossen haben —, als gegen diejenigen 
ihrer Mitglieder, die die Regeln des Kollektivvertrags nicht be 
obachtet haben. 
Wenn der Kollektivvertrag zwischen einem Verbände oder einer 
Gesamtheit von Arbeitnehmern und mehreren Arbeitgebern geschlossen 
ist, so kann jeder dieser Arbeitgeber und jedes Mitglied des Ver 
bandes oder der Arbeitnehmergesamtheit zu seinen Gunsten Klage auf 
Erfüllung oder Schadenersatz gegen diejenigen, die mit ihm gemein 
schaftlich den Vertrag abgeschlossen haben, erheben, wenn sie ihren 
aus dem Vertrage sich ergebenden Verpflichtungen nicht nachkommen. 
Art. 21. Die Vorschriften dieses Titels gelten für alle diejenigen, 
die durch einen Arbeitsvertrag verpflichtet werden können. 
III. Italienischer Entwurf. 
^Vorschläge des oberen Arbeitsrates in Italien aus dem Jahre 1907). l ) 
I. Ein Gesetz zur Regelung des Tarifvertrages (concordato di 
lavoro) hat diesen als einen Vertrag aufzufassen, der sich auf die 
Arbeisbedingungen bezieht und zwischen einem oder mehreren Arbeit 
gebern und einer Mehrzahl von Arbeitnehmern zu dem Zwecke ab 
geschlossen wird, im voraus obligatorisch die Bedingungen für künftige 
Arbeitsverträge zwischen den Parteien aufzustellen. 
II. Bezüglich des Inhalts der Tarifverträge hat sich das Gesetz 
darauf zu beschränken. Normen für die Dauer der Tarifverträge auf 
zustellen mit der Bestimmung, daß zur Aufhebung des Tarifvertrags 
eine Kündigung erforderlich ist, ohne Rücksicht darauf, ob für den 
°) Sinzheimer, Der korporative Arbeitsnormenvertrag II S. 306 ff.
	        
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