II. Französischer Entwurf.
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Die Gebühren des Gerichtsschreibers, die Art der Mitteilung
der Verträge und die Art der Beitreibung der Kosten und Gebühren
werden durch eine besondere Verordnung bestimmt.
Art. 14. Der Kollektivvertrag kann nicht auf eine längere Zeit
als 5 Jahre abgeschlossen werden.
In Ermangelung einer Bestimmung über die Dauer des Vertrags
gilt er als aus ein Jahr geschlossen.
Wird der Kollektivvertrag nicht innerhalb der von den Parteien
festgesetzten Frist oder, in Ermangelung einer solchen Frist, vor seinem
Ablauf gekündigt, so verlängert er sich um die Dauer seiner bis
herigen Giltigkeit.
Art. 15. Sofern nicht die Statuten der Verbände oder der
Kollektivvertrag selbst ausdrücklich abweichende Bestimmungen treffen,
gelten die Arbeitgeber und Arbeitnehmer, welche zur Zeit des Vertrags
abschlusses Mitglieder des Verbandes oder der am Vertrage beteiligten
Gesamtheit gewesen sind oder nachträglich dem Verbände oder dem
Kollektivvertrage beitreten, durch den letzteren als gebunden.
Art. 16. Wenn ein Einzelarbeitsvertrag zwischen einem Arbeit
nehmer und einem Arbeitgeber geschlossen wird, die nach den Vor
schriften des vorigen Artikels durch den Kollcktivvertrag gebunden
sind, so finden die Bestiinmungen des Kollektivvertrags, ohne Rücksicht
auf widersprechende Vereinbarungen, aus die sich aus dem Einzel
vertrage ergebenden Rechtsverhältnisse Anwendung.
Art. 17. Wenn nur die eine der beim Einzelvertrag beteiligten
Parteien durch die Bestimmungen des Kollektivvertrags gebunden ist,
so finden diese Bestimmungen auf die aus dem Einzelvertrage sich
ergebenden Rechtsverhältnisse nur in Ermangelung widersprechender
Vereinbarungen Anwendung.
Wenn jedoch in diesem Falle die Partei durch den Kollektiv
vertrag auch gegenüber solchen Personen, die an ihm nicht teilgenommen
haben, gebunden ist, und trotzdem gegenüber diesen Personen auf ihm
widersprechende Bedingungen eingegangen ist, so kann sie wegen
Nichterfüllung der von ihr übernommenen Verpflichtungen zivil
rechtlich verfolgt werden.
Art. 18. Wenn nur ein einziger Kollektivvertrag über die
Arbeitsbedingungen in einem bestimmten Berusszweige oder einem
bestimmten Bezirk vorhanden und auf dem Sekretariat des Oousoil
des prud’hommes oder vor dem Gerichtsschreiber des Friedensgerichts
gemäß Art. 13 niedergelegt ist, so wird während der Dauer des
Kollektivvertrags bis zum Beweise des Gegenteils vermutet, daß die
Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Rechtsverhältnissen aus den zwischen
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