Object: Nationale Bodenreform

Ihre Baustelle erhält erst durch den Neubau einen Er- 
tragwert. Jetzt decken sie sich auf Kosten anderer und 
sehen nur auf einen hohen Kaufpreis, ohne Rücksicht da- 
rauf, wie die Sache nachher ausgeht. Sie klagen über den 
Leichtsinn der Handwerker, die für zweifelhafte Unter- 
nehmer arbeiten, und verkaufen ihre Baustellen an die 
selben zweifelhaften Unternehmer, weil sie von ihnen 
höhere Preise erzielen als von zahlungfähigen Architekten 
oder Baugewerkmeistern. 
Wird die Trennung von Boden und Bauwerk im 
Grundbuch durchgeführt, so wird wenn eine Bauerlauhb- 
nis für ein bisher unbebautes Grundösîtück erteilt wird, 
vom Grundbuchamt ein Grundbuchblatt für das Gebäude 
anzulegen sein, auf das gleichzeitig der Bauvermerk ein- 
zutragen ist, der die Ansprüche der Baugläubiger sichert. 
Werden von einer Hypothekenbank oder von Privaten 
Baugelder gewährt, so kann ihnen der Vorrang vor den 
Baugläubigern eingeräumt werden für alle Baugelder 
die nachweislich zum bauen verwendet worden sind. 
Übergeben sie die Baugelder einem gerichtlich anerkann- 
ten Treuhänder, so können sie als zum Bau verwendet 
gelten. Der Treuhänder hat die Gelder gleichmäßig an 
die Baugläubiger zu verteilen. Wird der Bau einem 
Hauptunternehmer übertragen, so muß der Eigentümer 
für ihn aufkommen. 
Wenn auf dem Grundöstück, auf dem ein Neubau er- 
richtet werden soll, schon Gebäude vorhanden sind, oder 
wenn ein Umbau von erheblichem Umfang vorzunehmen 
ist, werden diese Vorschriften sinngemäß anzuwenden 
sein. Dann werden die auf den vorhandenen Gebäuden 
ruhenden Lasten den Baugläubigern bevorrechtet sein. 
Handwerker und Lieferanten, die für solche Grundstücke 
liefern, haben sich danach einzurichten. Alle diese Maß- 
nahmen sind seit langer Zeit von mir empfohlen worden. 
Alzuviel Zeit ist aber nicht mehr zu verlieren, wenn 
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