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Voranschlag zugestellte Denkschrift weise Selbstbeschränkung
zur Grundlage des Programms der deutschen Ausstellungsabteilung
gemacht hat. Soweit dies geschieht, ist dem
nachdrücklichst beizupflichten; doch ebenso nachdrücklich
möchte ich vor jeder Abweichung warnen.
Daß der Herr Reichskommissar in seiner mittlerweile
ergangenen Einladung zur Anmeldung für die Beschickung
der St. Louis-Weltausstellung die gleiche Beschränkung
nicht von vornherein hat walten lassen, vielmehr die
leistungsfähigeren Produzenten aller Branchen mit aufgefordert
hat, steht zu der amtlichen Denkschrift nur in
scheinbarem Widerspruch. Von dem Herrn Reichskommissar
konnte bei der Einladung keine Ausschließung angeordnet
werden, sondern ihm liegt ob, das Maß der zu
übenden Selbstbeschränkung erst dann zu bestimmen, wenn
die innerhalb der vorgesehenen Frist — bis 1. April d. J. —
erfolgten Anmeldungen gezeigt haben werden, für welche
Zweige der deutschen Gewerbetätigkeit sich eine würdige,
vollwertige, allgemeine und wirksame Vertretung erwarten
lasse, und in welchen Zweigen technische oder nationale
Gründe der erwähnten Art den Verzicht gebieterisch fordern.
Der Herr Reichskommissar hat so klug wie zweckentsprechend
gehandelt, in der Einladung von den hochgespannten
Erwartungen zu sprechen, die in Amerika an das
Auftreten Deutschlands auf der St. Louis-Ausstellung geknüpft
werden. Es war auch nicht unberechtigt, darauf aufmerksam
zu machen, daß es nicht ohne schädigende Rückwirkung
auf die deutsche industrielle Position in den Vereinigten
Staaten bleiben könnte, wenn die deutsche Abteilung
nur ein unvollkommenes und lückenhaftes Bild des deutschen
Gewerbefleißes böte. Die Unmöglichkeit, von sich aus eine
Auswahl der deutschen Ausstellungsgruppen einfach zu verfügen,
zwang den Reichskommissar förmlich, gleichsam das