Full text : Die Reichseisenbahnen

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Ein  solches  Verfahren  wäre  aber  nur  scheinbar  einfach.  Es  schafft
nicht  nur  den  unerwünschten  Zustand,  daß  das  Reich  die  Eisenbahnen
verwaltet»  während  die  Ergebnisse  auf  Rechnung  der  Einzelstaaten  gehen,
das  Reich  also  sozusagen  aus  fremder  Tasche  wirtschaftet,
sodann  läßt  es  die  Frage  offen,  ob  das  Reich  nicht  an  den  Ergebnissen
der  Reichsverwaltung  mit  zu  beteiligen  ist.
Die  Beteiligung  des  Reiches  würde  sich  wahrscheinlich
schon  mit  Rücksicht  aus  die  erheblichen  Zuschüsse  als  notwendig  erweisen,
die  das  Reich  früher  für  Eisenbahnen  von  strategischer  Bedeutung  geleistet ­
  hat.  Ähnliche  Zuschüsse,  wenn  auch  nicht  für  militärische  Zwecke,
werden  aber  auch  in  Zukunft  kaum  zu  vermeiden  sein.  Ob  das  Reich
für  seine  Zuschüsse  zu  den  Kriegsverlusten,  namentlich  für  Auffüllung
des  Fuhrparks,  eine  Beteiligung  verlangen  kann,  fei  hierbei  dahingestellt.
Endlich  bietet  in  der  Gemeinschaflsform  die  Frage  der  F  o  r  t  -
fchreibung  der  Beteiligungsziffern  stets  besondere
Schwierigkeiten.  Denn  die  eingebrachten  Eisenbahnnetze  sind  natürlich
keine  unveränderlichen  Größen.  Sie  müssen  ausgebaut  und  in  jeder
Richtung  fortentwickelt  werden.  Hierbei  laufen  aber  die  Bedürfnisse  des
großen  Durchgangsverkehrs  nicht  immer  gleich  mit  den  Anforderungen,
die  der  Binnenverkehr  der  einzelnen  Netze  stellt.  Daraus  ergeben  sich
widerstreitende  Interessen  bei  der  Frage  der  Kostendeckung.  Indessen
würde  ein  näheres  Eingehen  auf  diese  verwickelten  Fragen  hier  zu  weit
führen.
Eine  Sanierungsaktion  ist  allerdings  auch  beim  Ankauf  unvermeidlich. ­
  Sie  erfolgt  hierbei,  wenn  man  den  Ertragswert  zugrunde  legt,
durch  feine  Bemessung.  Es  sind  aber  auch  andere  Verfahren  denkbar.
So  könnte  man  von  dem  nach  Vornahme  bestimmter  Abschreibungen
festgestellten  Buchwert  ausgehen,  indem  man  ein  gewisses  Normalmaß ­
  der  Abschreibungen  annimmt.  Ein  solches  Normalmaß  würde  sich
etwa  in  der  Abschreibungspolitik  der  preußischen  Staatsbahnen  darbieten. ­
  Betrachtet  man  hier  als  abgeschriebenes  Anlagekapital  das,  was
die  preußische  Staatsbahnverwaltung  aus  ihren  eigenen  Betriebsüberschüssen ­
  wieder  in  das  eigene  Unternehmen  hineingesteckt  hat,  läßt  man
also  die  Ablieferungen  an  die  allgemeine  Staatskasse  außer  Ansatz,  so
würde  sich  als  Normalmaß  der  Abschreibung  nach  den  Zahlen  der  Anlage ­
  II  ein  reichliches  Drittel  des  Anlagekapitals  ergeben.  Das  so  weit
abgeschriebene  Kapital  wäre  vom  Reich  zu  bezahlen.  Soweit  die  Eisenbahnschulden ­
  diesen  Betrag  übersteigen,  blieben  sie  den  Bundesstaaten
zur  Last.
Dieses  System  würde  natürlich  in  den  einzelnen  Staaten  sehr  verschieden ­
  wirken.  Für  Preußen  würde  es  den  Verzicht  auf  die  beträchtlichen ­
  Zuschüsse  bedeuten,  die  es  früher  aus  den  Eisenbahnen  für  allgemeine ­
  Staatszwecke  gezogen  hat.  Diejenigen  Staaten,  die  trotz  mäßiger
            
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