Full text : Die Reichseisenbahnen

II.  Die  Reichseisenbahngesellschafk

Mehrfache  Aufgaben  sind  es,  welche  die  Umgestaltung  der  Reichsbahnverwaltung ­
  zu  erfüllen  hat.  Einmal  muß  das  Reich  und  feine
Organe  (Präsident  und  Volksvertretung)  eine  wirksame  Aufsicht  über
das  deutsche  Verkehrswesen  erhalten.  Zum  zweiten  erfordert  es  die
Eigenart  unseres  staatlichen  und  wirtschaftlichen  Lebens,  daß  den
Bundesstaaten  und  Landesteilen  ein  hinreichender  Einfluß
auf  die  Verwaltung  der  Verkehrswege  zur  Wahrung  der  örtlichen  Bedürfnisse ­
  und  Eigentümlichkeiten  gesichert  bleibt.  Drittens  muß  der
Einfluß  der  V  e  r  k  e  h  r  s  i  n  t  e  r  e  f  f  e  n  t  e  n  in  ähnlicher  Weife  gewahrt
werden,  wie  das  in  den  bundesstaatlichen  Einzelverwaltungen  zur  Zeit
der  Fall  ist.  Viertens  liegt  es  im  Rahmen  unserer  innerpolitischen
Entwicklung,  dem  großen  Heer  der  Angestellten  eine  organische
Einwirkung  auf  die  Verwaltung  des  Ganzen  zu  sichern.  Endlich  ist
bezüglich  der  Art  der  Geschäftsführung  eine  Forderung  zu
stellen,  die  sich  aus  den  Erfahrungen  der  Vergangenheit  ergibt;  nach
diesen  Erfahrungen  ist  es  unmöglich,  weiter  auch  in  Zukunft  ein  so
wichtiges  Instrument  der  Volkswirtschaft  in  den  starren  Formen  der
bureaukratischen  Staatsverwaltung  zu  handhaben.  Vielmehr  wird  bei  der
Neuordnung  kaufmännische  Beweglichkeit  anzustreben  sein.
Aus  diesem  Grunde  ist  es  nicht  möglich,  die  Reichseisenbahnen  etwa
in  ähnlicher  Form  zu  verwalten,  wie  es  in  Preußen  seit  der  Verstaatlichung ­
  der  großen  Privatbahnen  geschehen  ist,  und  etwa  ein  eigenes
Reichsministerium  zu  schaffen,  dem  eine  ähnliche  Aufgabe  für  das  Reich
zufiele,  wie  sie  das  Preußische  Ministerium  der  öffentlichen  Arbeiten  für
Preußen  zu  erfüllen  hat.  Dieser  Weg  liegt  nahe,  ist  aber  nicht  gangbar.
Die  preußische  Staatseisenbahnverwaltung  ist  durchaus  ein  Glied
der  preußischen  Staatsverwaltung  überhaupt  und  trägt  demgemäß  auch
in  jeder  Beziehung  so  spezifisch  preußisches  Gepräge,  daß  die  Übertragung
dieses  Verwaltungssystems  auf  eine  Reichsverwaltung  schon  um  deswillen ­
  kaum  tunlich  wäre.
Damit  hängt  eine  innere  Eigentümlichkeit  und  —  um  es  gleich  zu
sagen  —  Schwäche  der  preußischen  Eisenbahnverwaltung  zusammen.
Die  Einordnung  der  preußischen  Eisenbahnverwaltung  in  den  Staats.
Haushalt  hat  ihr  die  freie  wirtschaftliche  Beweglichkeit
genommen,  die  ein  Betriebs  unter  nehmen  braucht.
            
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