Full text : Die Reichseisenbahnen

die  Hauptwerkstätten  einer  besonderen  Organisation.  Sie  unterstehen  zur
Zeit  in  Preußen  in  der  Regel  mehreren  gleichgeordneten  „Werkstättenämtern" ­
  und  entbehren  der  einheitlichen  Spitze,  die  sie  als  Fabrikbetrieb
brauchen.  Künftig  wäre  jede  Hauptwerkstätte  einer  einheitlichen  Leitung
(Direktor)  zu  unterstellen.  Die  Hauptwerkstätten  eines  Generaldirektionsbezirks ­
  wären  der  Generaldirektion  unmittelbar  unterzuordnen,  um  eine
planmäßige  und  der  jeweiligen  Betriebslage  sich  anpassende  Verteilung
der  Reparaturfahrzeuge  zu  erreichen.  Auch  den  Hauptwerkstätten  wäre
eine  weitgehende  eigene  Selbständigkeit,  namentlich  auf  dem  Gebiete  des
Versuchswesens,  einzuräumen.  Erwägenswert  wäre  eine  Verteilung  der
Lokomotiven  zur  Unterhaltung  nach  den  wichtigsten  Typen  auf  die  einzelnen ­
  Hauptwerkstätten.  Das  wird  wenigstens  in  den  verkehrsreichen
Bezirken,  z.  B.  im  rheinisch-westfälischen  Bezirk,  anzustreben  sein.  Die
Vorteile  eines  solchen  Verfahrens  haben  die  Erfahrungen  im  besetzten
Gebiet  ergeben.  Die  Durchführung  einer  solchen  Maßnahme  würde  nur
allmählich  erfolgen,  sie  ist  nur  möglich  bei  der  Zusammenfassung  weiterer
Gebiete,  wie  sie  hier  durch  die  Generaldirektionen  vorgesehen  ist.
Für  die  Beschaffung  der  Fahrzeuge  wird  von  der  Zentralstelle ­
  ein  Beschaffungsplan  herausgegeben,  der  die  Beschaffung  bestimmter ­
  Mengen  den  einzelnen  Generaldirektionen  unter  Bezeichnung
der  Lieferwerke  zuweist.  Nach  diesem  Plan  haben  die  Generaldirektionen
die  Herstellung  zu  überwachen  und  die  Fahrzeuge  abzunehmen.
Für  die  eisernen  Oberbaustoffe  und  für  die  Holzschwellen  werden  bestimmte ­
  Beschaffungsdirektionen  zu  bezeichnen  sein.
Im  übrigen  ist  eine  zu  weit  gehende  Zentralisation
aus  volkswirtschaftlichen  Gründen  zu  vermeiden,
da  sie  stets  zur  Ausschaltung  kleinerer  Unternehmer  führt.  Die  örtlichen
Gewerbe  haben  einen  Anspruch  auf  unmittelbaren  Verkehr  mit  den  örtlichen ­
  Behörden.
Sehr  wichtig  ist,  daß  der  technische  Fortschritt  nicht
durch  übermäßige  Zentralisation  gehemmt  wird.
In  dieser  Beziehung  könnte  der  Wegfall  der  Einzelverwaltungen  Bedenken ­
  erregen  (vergleiche  den  Aufsatz  des  Prof.  Cauer  in  der  Zeitung
des  Vereins  deutscher  Eisenbahnverwaltungen  Nr.  14,  1919).  Man  wird
daher  für  den  Wegfall  dieser  Stellen,  die  bisher  selbständig  Neuerungen
erproben  und  einführen  konnten,  Ersatz  schaffen  müssen.  Das  wäre
möglich  dadurch,  daß  den  einzelnen  Generaldirektionen,  bei  denen  technische ­
  Ausschüsse  bestehen,  erheblichere  Mittel  überwiesen  werden,  die
praktische  Versuche  ermöglichen.  Auch  auf  andere  Mittel  wäre  Bedacht
zu  nehmen,  um  Erfindungen  zu  ermuntern:  Prämien,  Gewinnanteile  und
dergleichen.
Die  technische  Fortbildung  der  Konstruktion  wird  ähnlich  wie  bisher
durch  Ausschüsse  erfolgen  können,  indessen  werden  diese  Ausschüsse
            
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