50
den Landeseisenbahnräten, die ihrerseits den Reichseisenbahnrat wählen,
der seinerseits Vertreter in den Verwaltungsrat entsendet. Das Ziel
muß fein, in den Angestellten das Gefühl der Gemeinschaftlichkeit der
Interessen und der Zusammengehörigkeit mit der Verwaltung neu zu beleben.
Zu diesem Ende wird vielleicht die Mitarbeit bei allgemeinen Angelegenheiten
und fortlaufender Einblick in die allgemeine Lage lind die
Bedürfnisse der Eisenbahnverwaltung helfen können.
Alle die Geschäfte, die vorstehend nicht den Generaldirektionen zugewiesen
sind, würden wie bisher von den Bekriebsdirektionen zu leisten
sein. Ihre Aufgabe wäre also die Bewältigung des laufenden
Dien st es und die Aufsicht über die örtlichen
Dienststellen.
Auch hier wird eine möglichst große Selbständigkeit anzustreben sein.
Eine Reihe von Entscheidungen, die bisher in der Zentralinstanz getroffen
wurden, und zwar in allen Dienstzweigen, werden auf die Betriebsdirektionen
übertragen werden können. Z. B. die Feststellung kleinerer
Entwürfe, die jetzt in übergroßer Anzahl in der Zentralstelle vorgelegt
werden müssen und dort sachlich nicht geprüft werden können, Bewilligung
kleinerer Ausgaben aus einem auch bei den Betriebsdirektionen
zu bildenden kleinen Dispositionsfonds, Verwendung ersparter
Mittel, Entscheidung in Personalangelegenheiten sowie im Lohnwesen
usw.
Die Bezirke der Betriebsdirektionen hätten sich möglichst an die bestehenden
Verwaltungsbezirke anzulehnen, indessen wären in allen Teilen
des Reiches möglichst gleichgewichtige Bezirke zu schaffen. Diese müßten
einen Umfang haben, der die Einschaltung von Zwischeninstanzen, wie
sie in den preußischen Betriebs-, Verkehrs-, Maschinen-, Werkstättenämtern
bestehen, unnötig macht. Dies wird dadurch erleichtert, daß auch
den äußeren Dienststellen eine wesentlich größere
Selbständigkeit gegeben wird (s. unten). In Preußen wären
die größeren Direktionsbezirke zu verkleinern, indem neue Direktionen
mit dem Sitze an Mittelpunkten des Verkehrs in die bisherige Bezirkseinteilung
eingeschoben werden. Auf diese Weise könnten namentlich
die großen westlichen Direktionsbezirke Frankfurt, Köln. Elberfeld, Essen
und Hannover entlastet werden. Umgekehrt würde in Bayern der wiederholt
erwogene Gedanke ausgeführt werden können, einzelne Direktionen
zusammenzulegen.
Durch die Übertragung wichüger Dienstgeschäfte, namentlich solcher,
die früher zeitraubenden Meinungsaustausch und Meinungsausgletch erforderten,
auf die Generaldirektionen, ferner durch die Übertragung von
Entscheidungen der Zentralstelle, die früher umständliche Berichte nötig
machten, auf die Betriebsdirektionen selbst, weiter durch die Erweiterung
der Zuständigkeit der Dienststellen, endlich durch die bereits erwähnte