Full text : Die Reichseisenbahnen

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den  Landeseisenbahnräten,  die  ihrerseits  den  Reichseisenbahnrat  wählen,
der  seinerseits  Vertreter  in  den  Verwaltungsrat  entsendet.  Das  Ziel
muß  fein,  in  den  Angestellten  das  Gefühl  der  Gemeinschaftlichkeit  der
Interessen  und  der  Zusammengehörigkeit  mit  der  Verwaltung  neu  zu  beleben. ­
  Zu  diesem  Ende  wird  vielleicht  die  Mitarbeit  bei  allgemeinen  Angelegenheiten ­
  und  fortlaufender  Einblick  in  die  allgemeine  Lage  lind  die
Bedürfnisse  der  Eisenbahnverwaltung  helfen  können.
Alle  die  Geschäfte,  die  vorstehend  nicht  den  Generaldirektionen  zugewiesen ­
  sind,  würden  wie  bisher  von  den  Bekriebsdirektionen  zu  leisten
sein.  Ihre  Aufgabe  wäre  also  die  Bewältigung  des  laufenden ­
  Dien  st  es  und  die  Aufsicht  über  die  örtlichen
Dienststellen.
Auch  hier  wird  eine  möglichst  große  Selbständigkeit  anzustreben  sein.
Eine  Reihe  von  Entscheidungen,  die  bisher  in  der  Zentralinstanz  getroffen
wurden,  und  zwar  in  allen  Dienstzweigen,  werden  auf  die  Betriebsdirektionen ­
  übertragen  werden  können.  Z.  B.  die  Feststellung  kleinerer
Entwürfe,  die  jetzt  in  übergroßer  Anzahl  in  der  Zentralstelle  vorgelegt
werden  müssen  und  dort  sachlich  nicht  geprüft  werden  können,  Bewilligung ­
  kleinerer  Ausgaben  aus  einem  auch  bei  den  Betriebsdirektionen
zu  bildenden  kleinen  Dispositionsfonds,  Verwendung  ersparter ­
  Mittel,  Entscheidung  in  Personalangelegenheiten  sowie  im  Lohnwesen ­
  usw.
Die  Bezirke  der  Betriebsdirektionen  hätten  sich  möglichst  an  die  bestehenden ­
  Verwaltungsbezirke  anzulehnen,  indessen  wären  in  allen  Teilen
des  Reiches  möglichst  gleichgewichtige  Bezirke  zu  schaffen.  Diese  müßten
einen  Umfang  haben,  der  die  Einschaltung  von  Zwischeninstanzen,  wie
sie  in  den  preußischen  Betriebs-,  Verkehrs-,  Maschinen-,  Werkstättenämtern ­
  bestehen,  unnötig  macht.  Dies  wird  dadurch  erleichtert,  daß  auch
den  äußeren  Dienststellen  eine  wesentlich  größere
Selbständigkeit  gegeben  wird  (s.  unten).  In  Preußen  wären
die  größeren  Direktionsbezirke  zu  verkleinern,  indem  neue  Direktionen
mit  dem  Sitze  an  Mittelpunkten  des  Verkehrs  in  die  bisherige  Bezirkseinteilung ­
  eingeschoben  werden.  Auf  diese  Weise  könnten  namentlich
die  großen  westlichen  Direktionsbezirke  Frankfurt,  Köln.  Elberfeld,  Essen
und  Hannover  entlastet  werden.  Umgekehrt  würde  in  Bayern  der  wiederholt ­
  erwogene  Gedanke  ausgeführt  werden  können,  einzelne  Direktionen
zusammenzulegen.
Durch  die  Übertragung  wichüger  Dienstgeschäfte,  namentlich  solcher,
die  früher  zeitraubenden  Meinungsaustausch  und  Meinungsausgletch  erforderten, ­
  auf  die  Generaldirektionen,  ferner  durch  die  Übertragung  von
Entscheidungen  der  Zentralstelle,  die  früher  umständliche  Berichte  nötig
machten,  auf  die  Betriebsdirektionen  selbst,  weiter  durch  die  Erweiterung
der  Zuständigkeit  der  Dienststellen,  endlich  durch  die  bereits  erwähnte
            
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