Full text: Die Reichseisenbahnen

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Zwischeninstanz unter den Direktionen unterstellt sind, ist schon für den 
Laien wenig einleuchtend. 
Bezüglich des Personals liegt es nicht viel anders. Die verwickelte 
Gliederung der Ämter ist dem einfachen Arbeiter und Unterbeamten nicht 
leicht verständlich und dem Personal noch heute nicht in Fleisch und 
Blut übergegangen. 
Ferner ist bezeichnend, daß diese „Ämter" nach mehr als zwei Jahr 
zehnten ihres Bestehens im großen Publikum so gut wie unbekannt sind. 
Was sich aber im V o l k s b e w u ß t s e i n nicht einprägt 
und durchsetzt, pflegt an inneren Mängeln zu 
kranken. 
Alles das führt zu einer Änderung der Stellung der Z u st ä n d i g k e i t 
deräußerenDienststellen. Bei dem zum Teil noch immer vorzüg 
lichen Beamtenstande, den die deutschen Staaten herangebildet haben, ist 
zunächst eine größere Selbständigkeit der Dienststellen 
angängig und ein Gebot der Gerechtigkeit wie der Einsicht. Auf die 
einzelnen Punkte, in denen die Zuständigkeit der Dienststellen erweitert 
werden kann, soll hier nicht eingegangen, sondern nur hervorgehoben 
werden, welche Vorteile auch für das Publikum und sein Verhältnis zur 
Eisenbahnoerwaltung es hat, wenn die örtlichen Dienststellen in größerem 
Umfange selbst Entscheidungen treffen können. Daß das natürlich nur 
möglich ist bei den alltäglichen Vorfällen des kleinen Dienstes, ist selbst 
verständlich: aber gerade diese Regelfälle des täglichen Lebens find es, die 
für das Publikum die größte Bedeutung haben. 
Auch die Organisation der Dien st st eilen bedarf einer 
Änderung. Hier herrscht zur Zeit eine recht weitgehende Zersplitte 
rung. Auf den größeren Bahnhöfen bestehen für die verschiedenen 
Dienstzweige gesonderte Dienststellen, z. B. der Bahnhof, die Güter 
abfertigung, die Fahrkartenausgabe, die Stationskasse, die Eilgut 
abfertigung, die Betriebswerkstätte usw. Auf großen Bahnhöfen 
vervielfältigen sich diese Dienststellen noch je nach dem Umfang der 
Dienstgeschäfte. Sie unterstehen wieder je nach ihrer Fachrichtung dem 
Vetriebsamt, Verkehrsamt, Maschinenamt usw. Eine einheitliche Spitze 
der Dienststellen eines Ortes oder eines Bahnhofes fehlt. Dies im Zu 
sammenhang mit der Vielköpfigkeit der Aufsichtsinstanz trägt dazu bei, 
das Personal mehr und mehr die enge Fühlung mit den oberen Stellen 
verlieren zu lassen. 
Daß die Ämter der bisherigen Verfassung nicht voll in der Lage 
gewesen sind, diese Fühlung herzustellen und zu erhalten, ergibt sich 
daraus, daß in immer weiter steigendem Umfange bei den Direktionen 
die Einrichtung der „Kontrolleure", und zwar für fast alle Fach 
richtungen, sich eingeführt hat. Man sieht daraus, in welch wachsendem 
Maße die Direktion das Bedürfnis empfunden hat, in unmittelbare
	        
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