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Zweiter Teil.
öffentliche Gelder nur dann hergegeben werden, wenn nicht weniger
als 1000 qm ein Hausgrundstück bilden. Bestehende Häuser und be
schränkte Gärten sollten wenigstens überall durch Allotments ergänzt
werden, die bisher auch nur zwei Drittel der Dörfer besitzen. Die
Erlangung solchen Landes müßte in jeder Weise erleichtert werden; wenn
der Kirchspielsrat sich widerhaarig zeigt, müßte Berufung an den
Landgerichtshof möglich sein. Die Nachfrage nach Allotment« ist sehr
groß; der seltene Fall, daß sie ungenützt bleiben, eine von Gegnern oft
ins Feld geführte Tatsache, hat stets seine guten Gründe, sei es Wert
losigkeit des Landes, sei es große Entfernung vom Dorf, sei es zu lange
Arbeitszeit der Arbeiter. Übrigens sollte der Kirchspielsrat nicht nur
kompetent sein, Allotment« zu begründen, sondern auch Dorfplätze und
Gemeindeweiden. Immer aber wird ein Antrieb von höherer Stelle
vorhanden sein müssen.
Drittes Kapitel. Small Holdings.
Die Small Holdings können von Privaten, von Korporationen und
von den Behörden (in erster Linie dem Grafschaftsrat) errichtet werden.
Sie stammen zum größten Teil aus alter Zeit, nahmen aber bis vor
kurzem ständig ab. 1895 belief sich ihre Zahl »och auf (für England-
Walesl 299 378, 1908 waren es nur noch 287176; seitdem ist die
Zahl (bis 1912) auf 292720 mit 1 715 796 lia Land gestiegen, davon
sind 9937, d. i. 3,3°/o, von den Grafschaftsräten errichtet, hiervon
wieder 5544 unter der Herrschaft der Small Holdings and Allotments
Avis von 1908.
Das Jahr 1892 brachte den ersten Small Holdings Aet, zuerst
ohne das Expropriationsrecht. Maximalgröße 6 lia, beim Kauf waren
20 °/o anzuzahlen, das übrige wurde als in 50 Jahren zu amortisierende
Hypothek gegeben. In den 15 Jahren von 1892—1907 wurden ganze
352 ha so verwendet. Das neue Gesetz wurde 1907 beraten; es
trat mit dem 1. Januar 1908 in Kraft. Es erhöhte die Größe auf 20 ha,
verlieh den Grafschaftsräten das Expropriationsrecht für Kanf und Pacht
und beförderte auch den Umsatz in die Praxis durch Commissionen (In
spektoren). Von 1908—1912 inst, erwarben die Grafschaftsräte 62 000 ha
(690/0 zu Kauf, 310/0 zu Pacht). Weitergegeben wurden nur 2°/o in
Kauf, alles übrige in Pacht. Einzelne Grafschaften sind besonders
energisch vorgegangen. Norfolk hat über 3600 ha, Somersetshire über
280t», Cambridgeshire und Devonshire je über 2000 ha beschafft; mit der