Full text : Die englische Agrarenquete von 1913

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Fünfter  Teil.

Die  Mehrzahl  der  existierenden  Kreditgenossenschaften  sind  von  der
Gesellschaft  für  landwirtschaftliche  Organisation  gegründet,  nämlich  44.
Diese  Gesellschaften  kämpfen  hauptsächlich  mit  der  Schwierigkeit,  genügend
Kapital  für  die  vielseitigen  Bedürfnisse  ihrer  Mitglieder  zu  beschaffen.
Um  einen  starken  Erfolg  zu  erzielen,  wäre  es  notwendig,  einen  Staatsfonds ­
  oder  Staatsgarantie  zu  bewilligen.  Die  Gefahren  dieser  Staatshilfe ­
  sind  ersichtlich;  daher  hat  man  zunächst  versucht,  die  Banken  zu
bewegen,  den  Kreditgenossenschaften  Darlehen  zu  geben.  Ein  erfahrener
Genossenschaftler  schreibt:  „Vielfach  ist  dies  geschehen,  aber  deren  (der
Banken)  Forderung  der  unbeschränkten  Haftung  bedeutet  eine  neue  große
Schmierigkeit.  Die  Banken  bestehen  darauf,  weil  den  mit  den  Persönlichkeiten ­
  nicht  bekannten  Bankdirektoren  oder  gar  in  London  sitzenden
Direktoren  gegenüber  nwralische  Garantien  nicht  in  Frage  konnnen.  Aus
der  Forderung  der  unbeschränkten  Haftung  resultiert,  daß,  wenn  überhaupt, ­
  einerseits  Genossenschaften  von  Beffersituierten,  andererseits  von
solchen,  die  wenig  oder  gar  nichts  zu  verlieren  haben,  entstehen.  Dies
führt  zu  nichts  Gutem;  deshalb  kann  nur  auf  Basis  der  „beschränkten
Haftpflicht"  ein  großes  System  von  landwirtschaftlichen  Kreditgenossenschaften ­
  aufgebaut  werden.  Der  einzige  Ausweg  ist  der,  daß  der  Staat
einer  Zentralgenosienschaftsbank  ein  großes  Darlehen  gibt,  das  diese
an  die  Kreditgenossenschaften  auf  dem  Lande  ausleiht,  und  wir  dürften
diese  Hilfe  bald  erlangen.
Der  Farmer,  besonders  aber  der  kleine  Landmann,  braucht  eine
ganz  andere  Kreditorganisation  als  Kaufleute  und  Fabrikanten.  Das
Hauptcharakteristikum  des  landwirtschaftlichen  Gewerbes  ist  die  Länge
der  Produktionsperiode.  In  manchen  Zweigen  zieht  sie  sich  durch
mehrere  Jahre  hin.  Die  Unregelmäßigkeit  der  Geldeinnahmen  und  ihre
Neigung,  auf  bestimmte  Termine  zu  fallen,  kommt  noch  hinzu.
Drittes  Kapitel.  Verkehrswesen.
Alt  schon  ist  die  Klage,  daß  die  vom  Auslande  importierten
Nahrungsmittel  von  den  Eisenbahngesellschaften  zu  Vorzugstarifen  befördert ­
  werden.  Ein  vom  Ackerbauministerium  1904  zum  Studium
dieser  Angelegenheit  eingesetzte  Kommission  hat  1906  berichtet,  daß
eine  allgemeine  Tendenz  in  dieser  Richtung  nicht  vorzuliegen  scheine.
Immerhin  wird  es  sich  empfehlen,  auf  die  Frage  der  Tarife  im  allgemeinen ­
  andauerndes  Augenmerk  zu  richten.
            
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