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Die staatspolitische Bedeutung der Landwirtschaft.
Von Graf Eberhard von Kalckreuth, Präsident des Reichslandbundes.
Die staatspolitische Bedeutung der Landwirtschaft beruht auf der
Stellung, die dieser wichtige Zweig nationaler Wirtschaft und natio-
nalen Lebens überhaupt im Staate einnimmt, und auf den Aufgaben, die
er im Dienste der Nation auf wirtschafts- und bevölkerungspolitischem
Gebiet zu erfüllen hat.
In wirtschaftspolitischer Hinsicht findet die Stellung der Landwirt-
schaft ihren Ausdruck in der Zahl der Menschen, die ihren Lebens-
unterhalt ganz oder teilweise durch landwirtschaftliche Tätigkeit finden,
und in der Masse der erzeugten Güter, Der prozentuale Anteil der
Landwirtschaft an der Gesamtbevölkerung ist in den letzten fünfzig
Jahren — etwa seit dem Jahre 1875, in dem die starke, treibhausartige
Entwicklung unserer Industrie einsetzte — dauernd zurückgegangen.
Berufsangehörige
Berufsabteilung 1882 1895 1907
a) Landwirtschaft... 51% 35,74 °% 28,65 °%
b) Industrie einschl. Bergbau . . . . . 3551% 39,12 % 42,75 °%
c) Handel und Verkehr . . „10,02% 11,52% 13,41 %
d) Sonstige Berufe u. beruflose Selbständige 11,96 % 13,62 °% 15.19 %%
100,00 % 100,00 % 100,00 %
Während also noch im Jahre 1882 die Landwirtschaft, einschließ-
lich Gärtnerei, Viehzucht, Forstwirtschaft und Fischerei, an Berufs-
angehörigen 42,5 % der Gesamtbevölkerung aufweisen konnte, sank
dieser Anteil auf 28,7 % im Jahre 1907. Faßt man die hauptberuflich
Erwerbstätigen als die für die Produktion wesentliche Bevölkerungs-
schicht innerhalb der einzelnen Berufsabteilungen ins Auge, so schneidet
die Landwirtschaft weniger ungünstig ab. Von 100 hauptberuflich Er-
werbstätigen aller Berufsabteilungen gehörten ihr 1882 43,4, 1907 noch
32,7 an. Die Zahl der in der Landwirtschaft Erwerbstätigen hat in
diesen Jahren sogar absolut nicht unerheblich zugenommen. Freilich
tritt diese Zunahme gegenüber dem rascheren Anwachsen der Zahlen
in der Industrie zurück. Deutschland erlebte die Entwicklung von