Full text : Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

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papieren  Kursverluste  nie  ersparen  können,  also  gerade  dann
nicht,  wenn  diese  voraussichtlich  am  höchsten  sein  werden,
im  Kriegsfälle.
Zu  dem  Zinsausfall  tritt  infolge  der  Kapitalanlagevorschrift
eine  Einbuße  an  Hypothekenprovisionen,  da  unter  der  Herrschaft ­
  jener  Vorschrift  weniger  Hypothekenausleihungen  möglich ­
  Sind.  Die  Hypothekenprovisionen  schwankten  in  den  letzten
Jahren  zwischen  0,5  und  0,7o/o  der  Neuausleihungen.  Sie  w r ücden
  den  Gesellschaften  von  demjenigen  Teil  des  Vermögenszuwachses ­
  entgehen,  der  in  Staatsanleihen  anzulegen  ist.  Hierbei
ist  zu  berücksichtigen,  daß  auch  der  Ausfall  an  Hypothekenprovisionen ­
  von  Jahr  zu  Jahr  wächst.  Der  Verlust,  der  den
Gesellschaften  durch  diesen  Ausfall  entsteht,  beziffert  sich,  wenn
man  einen  Durchschnittsprovisionssatz  von  0,6o/o  der  Neuausleihungen ­
  urid  eine  jährliche  Kapitalanlage  in  Wertpapieren  von
40  Millionen  Mark  annimmt,  auf  rund  240  000  Mark  im  ersten
Jahr  des  Bestehens  des  Anlagezwanges,  um  sich  von  Jahr
zu  Jahr  zu  erhöhen.
Mit  der  geringeren  Verzinsung  eines  Teiles  des  Gesellschaftsvermögens ­
  bei  Inkrafttreten  der  neuen  Anlagebestimmung ­
  verbindet  sich  außerdem  eine  Verteuerung  der  Verwaltung, ­
  so  daß  auch  eine  andere  Gewinnquelle  der  Gesellschaften, ­
  die  Ersparnis  an  Verwaltungskosten,  geschmälert  wird.
Die  Verwaltung  eines  Wertpapierbestandes  im  Umfange  von
vielen  hundert  Millionen  Mark  muß  sich  kostspieliger  stellen,
als  diejenige  eines  gleich  großen  Hypothekenbesitzes,  weil  es
sich  bei  den  Hypotheken  um  große  Objekte  oft  von  mehreren
hunderttausend  Mark  handelt.  Die  Höhe  der  Staatspapierstücke ­
  ist  dagegen  gesetzlich  beschränkt  und  ziemlich  niedrig
festgesetzt,  so  daß  an  die  Stelle  eines  einzigen  Hypothekenbriefes ­
  eine  große  Zahl  von  Effektenstücken  tritt,  von  denen
an  den  Fälligkeitszeiten  die  Zinsscheine  zu  lösen  und  in  Geld
umzuwechseln  sind.  Hieraus  ergibt  sich  eine  beträchtliche  Verwaltungsmehrarbeit ­

Die  Vergrößerung  des  Besitzes  an  Reichsanleihen  und  Konsols
  macht  sich  weiter  gerade  jetzt  besonders  fühlbar,  weil  in
•einer  ganzen  Reihe  ausländischer  Staaten  es  das  Ziel  der
            
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