Full text: Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

Kap. VIII. Förderung der Finanzpolitik 
des Staates durch die privaten 
Versicherungsgesellschaften. 
■ enn man sich zum Schluß die Frage vorlegt, ob und 
inwieweit die Versicherungsgesellschaften dem Staate 
Mittel zur Verfügung stellen können, muß man beach 
ten, daß diese Unternehmungen gemäß dem Charakter des 
Versicherungsgewerbes genötigt sind, bei der Anlage ihres Ver 
mögens erstens auf größte Sicherheit, zweitens auf gute Ver 
zinsung und drittens, dies gilt insbesondere für die Lebens 
versicherungsgesellschaften, auf Stetigkeit des Zinsertrages zu 
sehen. Wenn die Versicherungsgesellschlaften als Geldgeber 
des Staates wirken sollen, könnte dies also nur geschehen, 
sofern ihnen einmal eine angemessene Verzinsung zuge 
sichert ist, zweitens der Zinsertrag Jahr für Jahr möglichst 
gleichbleibend ist, also Kursverluste ausgeschlossen sind. Diesen 
Anforderungen entspricht ein Verfahren, das in Österreich mit 
Erfolg angewandt worden ist. Die österreichische Staatsver 
waltung hat bei inländischen und mehreren ausländischen Ver 
sicherungsgesellschaften sowie einigen Sparkassen eine inner 
halb 90 Jahren rückzahlbare Anleihe von vorderhand rund 112 
Millionen Kronen kontrahiert. Nach dem hierbei zwischen 
den Versicherungsgesellschaften und dem Finanzministerium ge 
troffenen Abkommen wurde dieser Betrag dem letzteren gegen 
Schuldschein eingehändigt. Die Schuldsumme wird mit 4,36o/o’
	        
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