Full text : Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

Vorwort

ÖjKie  Frage,  ob  auch  die  privaten  Versicherungsgesellschafmm
  ten  auf  dem  Wege  des  Gesetzes  genötigt  werden  sollen,
einen  bestimmten  Teil  ihres  Vermögens  in  Staatspapieren ­
  anzulegen,  ist  nicht  eine  Frage  der  Gesellschaften,
sondern  der  Versicherten4  Sie  sind  es,  die  bei  Verwirklichung ­
  des  Kapitalanlagezwanges  im  höheren  Preis  für  ihre  Versicherung ­
  die  Folgen  jener  Vorschrift  zu  tragen  haben.  Zumal
die  vielen  Hunderttausende,  die  sich  durch  Lebensversicherung ­
  irgendwelcher  Art  eine  Fürsorge  gesichert  haben, ­
  werden  in  Zukunft  genötigt,  größere  Aufwendungen  für
diese  Zwecke  zu  machen.  Die  kleinen  Leute,  die  breiten
Schichten  des  Mittelstandes,  die  die  Hauptmasse  dieser  Versicherten ­
  bilden,  zieht  die  Kapitalanlagevorschrift  zu  einer  besonderen ­
  Steuer  heran.  Den  fürsorgenden  Elementen  der  Bevölkerung, ­
  den  Staatsbürgern,  die  sich  bemühten,  ihre  Pflicht
ihren  Angehörigen  und  der  Gesamtheit  gegenüber  in  idealer
Weise  zu  erfüllen,  wird  eine  Sonderabgabe  auferlegt,  die  um
so  größer  wird,  je  sorgfältiger  der  Versicherte  bestrebt  war,
ein  gewissenhafter  Familienvater,  ein  guter  Staatsbürger  zu
sein.  Das  geht  nicht  an!  Eine  solche  Steuer  darf  nicht  zur
Einführung  gelangen!  Sie  ist  ungerecht,  weil  sie  nicht  alle
Staatsbürger  nach  Maßgabe  ihrer  wirtschaftlichen  Leistungsfähigkeit ­
  gleichmäßig  trifft,  sondern  nur  einen  Bruchteil  der
Bevölkerung  und  zwar  deren  wirtschaftlich  schwächere
Kreise.  Sie  ist  schädlich  für  das  Volksganze,  weil  sie  die  Aus-
            
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