Vorwort
ÖjKie Frage, ob auch die privaten Versicherungsgesellschafmm
ten auf dem Wege des Gesetzes genötigt werden sollen,
einen bestimmten Teil ihres Vermögens in Staatspapieren
anzulegen, ist nicht eine Frage der Gesellschaften,
sondern der Versicherten4 Sie sind es, die bei Verwirklichung
des Kapitalanlagezwanges im höheren Preis für ihre Versicherung
die Folgen jener Vorschrift zu tragen haben. Zumal
die vielen Hunderttausende, die sich durch Lebensversicherung
irgendwelcher Art eine Fürsorge gesichert haben,
werden in Zukunft genötigt, größere Aufwendungen für
diese Zwecke zu machen. Die kleinen Leute, die breiten
Schichten des Mittelstandes, die die Hauptmasse dieser Versicherten
bilden, zieht die Kapitalanlagevorschrift zu einer besonderen
Steuer heran. Den fürsorgenden Elementen der Bevölkerung,
den Staatsbürgern, die sich bemühten, ihre Pflicht
ihren Angehörigen und der Gesamtheit gegenüber in idealer
Weise zu erfüllen, wird eine Sonderabgabe auferlegt, die um
so größer wird, je sorgfältiger der Versicherte bestrebt war,
ein gewissenhafter Familienvater, ein guter Staatsbürger zu
sein. Das geht nicht an! Eine solche Steuer darf nicht zur
Einführung gelangen! Sie ist ungerecht, weil sie nicht alle
Staatsbürger nach Maßgabe ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
gleichmäßig trifft, sondern nur einen Bruchteil der
Bevölkerung und zwar deren wirtschaftlich schwächere
Kreise. Sie ist schädlich für das Volksganze, weil sie die Aus-