Metadata: Die Kaufkraft des Geldes

Beziehungen der Kaufkraft des Geldes zur Verkehrsgleichung. 
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depositen, welch letztere im nächsten Kapitel ausführlich behandelt wer 
den. Mittels der Schecks dienen die Bankdepositen als Zahlungsmittel im 
Austausch für andere Güter. Ein Scheck ist der „Ausweisschein“ oder das 
Beweismittel der Übertragung von Bankdepositen. Er ist nur unter Zu 
stimmung des Empfängers annehmbar; er würde im allgemeinen von dritten 
Personen nicht akzeptiert werden. Dennoch fungieren die Bankdepositen 
vermittelst der Schecks gegenwärtig als Tauschmittel sogar in größerem 
Maße als Geld. Vom praktischen Standpunkte aus sind Geld und dem Scheck 
verkehr unterworfene Bankdepositen die einzigen Zirkulationsmittel. Wenn 
Postanweisungen und telegraphische Übertragungen mit inbegriffen werden 
sollen, müssen diese als Übertragungsausweise besonderer Depositen be 
trachtet werden; das Post- oder Telegraphenamt dient zum Zwecke dieser 
besonderen Geschäftsvorgänge als Depositenbank. 
Obgleich aber ein durch Scheck übertragenes Bankdeposit den Um 
laufsmitteln zuzurechnen ist, so ist es doch kein Geld. Eine Banknote hin 
gegen ist ebensogut Zirkulationsmittel wie Geld. Zwischen diesen beiden 
liegt die endgültige Grenzlinie der Unterscheidung, was Geld ist und was 
kein Geld ist. Allerdings ist diese Linie überaus fein gezogen, besonders 
wenn es sich um Kassenschecks oder mit der Annahmeerklärung der 
bezogenen Bank versehene „zertifizierte“ Schecks handelt, denn letztere 
sind fast identisch mit Banknoten. Beide begründen Forderungs - 
ansprüche an eine Bank, und beide erteilen dem Inhaber das Recht, Geld zu 
erheben. Aber während eine Note im Austausch allgemein annehmbar ist, 
ist ein Scheck nur speziell annehmbar, d. h. nur unter der Zustimmung des 
Empfängers. Reale Geldansprüche akzeptiert der Empfänger ohne weiteres, 
denn dazu wird er entweder durch Gesetze betreffend die gesetzlichen Zah 
lungsmittel oder durch eingewurzelten Brauch bewogen x ). 
Es gibt zwei Arten realen Geldes: Bargeld (primary) und Kreditgeld 
(fiduciary). Es wird Bargeld genannt, wenn es aus einem Gute besteht, 
das in irgendeiner anderen Verwendung wie zu Geldzwecken genau den 
selben Wert besitzt. Unabhängig von irgendeinem anderen Reichtum be 
sitzt das Bargeld seinen vollen Eigenwert. Kreditgeld hingegen ist Geld, 
dessen Wert teilweise oder gänzlich von dem Vertrauen abhängt, daß der 
Besitzer es für andere Güter auswechseln kann, wie z. B. gegen Bargeld auf 
einer Bank oder an einer Staatskasse, oder daß er jedenfalls damit Schulden 
bezahlen oder Handelsartikel dafür einkaufen kann. Der Haupttypus 
des Bargeldes ist die Goldmünze; der Haupttypus des Kreditgeldes sind die 
Banknoten. Der Eigenschaften, die die Austauschbarkeit des Bargeldes 
i) Siehe Francis Walker, Money, Trade, and Industnj, New York (Holt), 1879, Kap. I.
	        
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