Full text : Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

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dener  Art,  also  beispielsweise  den  öffentlichen  Feuer-  und
Lebensversicherungsanstalten  in  Preußen,  den  Landesversicherungsanstalten ­
  und  Berufsgenossenschaften  in  Deutschland.
Wenn  diesen  Kapitalverwaltungsstellen  gegenüber  der  gesetzliche ­
  Zw-ang,  einen  bestimmten  Teil  des  Vermögens  in  Staatspapieren ­
  anzulegen,  mit  dem  Hinweis  begründet  wird,  daß
der  Staat  diese  Körperschaften  mit  gewissen  Privilegien  ausstatte, ­
  so  geschieht  dies,  wenn  man  einmal  einen  Augenblick ­
  außer  Acht  läßt,  daß  der  Kaufzwang  völlig  nutzlos  den
betreffenden  Organisationen  auferlegt  wird,  mit  einem  gewissen ­
  Schein  des  Rechts.  Jene  Anstalten  brauchen  z.  T.  keine
Staats-  und  Kommunalsteuern  zu  entrichten,  auch  ist  ihnen  die
kostenfreie  Unterstützung  vieler  staatlicher  und  kommunaler
Behörden  zugesichert.  Hier  kann  also  tatsächlich  von  einer
Förderung  durch  den  Staat  gesprochen  werden,  bei  den  privaten ­
  Versicherungsunternehmungen  aber  nicht.  Wenn  diese
sich  im  Laufe  der  letzten  Jahrzehnte  kräftig  entwickelten  und
Fortschritte  machten,  um  die  uns  das  Ausland  beneidet,  wenn
heute  die  deutsche  Privatversicherung  in  allen  Kulturländern
sich  des  weitgehendsten  Vertrauens  erfreut,  so  ist  diese  Erscheinung ­
  nicht  eine  Folge  der  Staatsaufsicht  oder  sonstiger
Förderung  durch  den  Staat,  sondern  lediglich  die  Frucht  der
unermüdlichen  und  gewissenhaften  Arbeit  der  Privatversicherungsunternehmungen ­
  selber,  des  Strebens,  ihren  Versicherten
das  Beste  zu  bieten,  und  des  erfolgreichen  Bemühens,  sich  neu
auftauchenden  Versicherungsbedürfnissen  möglichst  rasch  und
in  geschickter,  technisch  einwandfreier  Weise  anzupassen.  Man  !
sollte  meinen,  daß  es  vornehmste  Aufgabe  des  Staates  sein
müßte,  der  deutschen  Privatversicherung  diese  hohe  Leistungs-,
fähigkeit  zu  erhalten,  nicht  aber  sie  durch  unnütze  Zwangsvorschriften ­
  zu  beeinträchtigen,  nicht  nur  aus  Rücksicht  auf
viele  Hunderttausende  von  Versicherten,  sondern  auch  aus  rein
egoistischen,  nämlich  finanzpolitischen  Gründen  d.  h.  um  sich  I
•die  Steuerkraft  der  Gesellschaften  ungeschmälert  zu  bewahren.
Einzelne  Autoren  glauben  ein  Entgegenkommen  des  Staates  ,
den  Versicherungsgesellschaften,  insbesondere  den  Lebensversicherungsunternehmungen ­
  gegenüber,  darin  erblicken  zu
            
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