Full text : Gesetz betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben

Erster  Teil.
Betrachtungen  zum  Kinderschuhgeseh.

I.  War  die  Regelung  der  gewerbliche»:  Ki»»dcrarbeit
notwendig^
„Wer  die  Geschichte  der  sozialpolitischen  Gesetzgebung  schreibt  J )
wird  den  10.  April  1902  besonders  hervorheben  müssen.  Dieser
Tag  bildet  nicht  nur  ein  charakteristisches  Merkmal  für  den  Umschwung ­
  in  der  Auffassung  vom  Staate,  deren  Niederschlag  die
sozialpolitische  Gesetzgebung  ist,  er  ist  ein  Höhepunkt  auf  diesem
Wege.  An  diesem  Datum  wurde  dem  Reichstage  ein  Gesetzentwurf
über  Kinderschutz  vorgelegt,  der  die  Kinder  vor  Ausbeutung  und
Mißhandlung  durch  die  eigenen  Eltern  schützt.  Die  häusliche  erwerbsmäßige ­
  Kinderarbeit  soll  neben  der  gewerblichen  in  die  Fabrikschutzgesetzgebung ­
  einbezogen  werden.  Bis  dahin  hatte  die  sozial«
politische  Gesetzgebung  stets  vor  der  Familie  Halt  gemacht.  Jetzt
ist  aber  auch  diese  Tür  geöffnet  worden.  War  es  nötig,  diesen
Schritt  von  unabsehbarer  Tragweite  zu  tun?"^)
Daß  cs  nötig  war,  leider  nötig  war,  ergibt  sich  aus  den
von  dem  Herrn  Reichskanzler  angestellten  Ermittlungen, 8 )  aus  den
Berichten  der  Gewcrbeinspektorcn,  den  Mitteilungen  der  Handelskammern, ­
  einer  Reihe  städtischer  statistischer  Ämter,  sowie  aus  dem
von  der  deutschen  Lehrerschaft  gesammelten  Tatsachenmaterial,  welches
den  toten  Zahlen  der  Statistik  Leben  einhauchte.
0  Daten  der  Entstehung  des  Kinderschutzgesetzes  siehe  Einl.  zu  Teil  II.
a )  Schmoller,  Jahrbuch  f.  Gesetzg.  1902  S.  338.
')  Vierteljahrshefte  zur  Statistik  des  Deutschen  Reiches  1900.  III.
            
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