Full text: Gesetz betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben

Erster Teil. 
Betrachtungen zum Kinderschuhgeseh. 
I. War die Regelung der gewerbliche»: Ki»»dcrarbeit 
notwendig^ 
„Wer die Geschichte der sozialpolitischen Gesetzgebung schreibt J ) 
wird den 10. April 1902 besonders hervorheben müssen. Dieser 
Tag bildet nicht nur ein charakteristisches Merkmal für den Um 
schwung in der Auffassung vom Staate, deren Niederschlag die 
sozialpolitische Gesetzgebung ist, er ist ein Höhepunkt auf diesem 
Wege. An diesem Datum wurde dem Reichstage ein Gesetzentwurf 
über Kinderschutz vorgelegt, der die Kinder vor Ausbeutung und 
Mißhandlung durch die eigenen Eltern schützt. Die häusliche er 
werbsmäßige Kinderarbeit soll neben der gewerblichen in die Fabrik 
schutzgesetzgebung einbezogen werden. Bis dahin hatte die sozial« 
politische Gesetzgebung stets vor der Familie Halt gemacht. Jetzt 
ist aber auch diese Tür geöffnet worden. War es nötig, diesen 
Schritt von unabsehbarer Tragweite zu tun?"^) 
Daß cs nötig war, leider nötig war, ergibt sich aus den 
von dem Herrn Reichskanzler angestellten Ermittlungen, 8 ) aus den 
Berichten der Gewcrbeinspektorcn, den Mitteilungen der Handels 
kammern, einer Reihe städtischer statistischer Ämter, sowie aus dem 
von der deutschen Lehrerschaft gesammelten Tatsachenmaterial, welches 
den toten Zahlen der Statistik Leben einhauchte. 
0 Daten der Entstehung des Kinderschutzgesetzes siehe Einl. zu Teil II. 
a ) Schmoller, Jahrbuch f. Gesetzg. 1902 S. 338. 
') Vierteljahrshefte zur Statistik des Deutschen Reiches 1900. III.
	        
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