War die Regelung der gewerblichen Kinderarbeit notwendig?
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(14,5 Prozent) sechs Stunden ttiglich tätig. Daneben wird aus der^thüringischen
Hausindustrie von Arbeitszeiten bis zn zehnstündiger läglichechDauer.bcrichtet."
In der Statistik von 1898 werden „mehr als 3 Stunden"
als eine intensivere Arbeit bezeichnet. „Es ergeben sich für Preußen
nicht weniger als 63 554 Schulkinder, die in ausgedehnterem Maße
gewerbliche Arbeit verrichten." Zu diesen zählt der Bericht die
55 933 wöchentlich sechsmal und 7621 siebenmal länger als 3 Stunden
arbeitenden. Der Uneingeweihte kann sich nicht vor
stellen, welche Ausbeutung da stattfand. Wir wollen
der Öffentlichkeit nicht vorenthalten, daß z. B. in Chemnitz
**’ ' 172 Kinder täglich 9 Stunden
28 „ „ 10 „
9 ,, „ 11 „
3 „ „ 12 „
2 ii ii 13 ii
«ooKinoer täglich 4 Stunden
355 „ 5
" ii ° ii
1241 6
" tt ü „
241 6V 2 „
628 „ „ 7 „
223 „ .. 8 ..
arbeiteten. In Charlottenburg wurden festgestellt
88 Kinder mit 30—40 Stunden z
105 „ „ 40—50 „
39 „ „ 50—60 „
8 „ „ 60—72
(Über Köln, Halle, Braunschweig,
S. 61 - 66.)
j wöchentlicher Arbeitsdauer.
Gera usw. vgl. Agahd a. a. O.
Es war eine gute Tat, daß der Reichstag namentlich
auch bezüglich der Austräger über die Forderungen des Gesetzent
wurfs hinausging. Wenn man bedenkt, daß die Hauptarbeit der
Kinder in den Schulstunden und der Vorbereitung auf dieselben
liegen sollte, wenn man erwägt, daß der genannten Arbeitsdauer
immer noch die Schulstunden zugezählt werden müssen, und wenn
endlich neben solche Beschäftigungszeit das Alter der Kinder
gestellt wird, dann erst wird ersichtlich, daß die liebe Gewohnheit
uns zu lange hat an Zuständen vorübergehen lassen, welche dem
Menschenfreund weh tun und der Gesellschaft zum Schaden gereicht
haben. Und ich füge hinzu — weiter zum Schaden gereichen
werden, falls die Durchführung des Gesetzes auf eine leichte Achsel
genommen würde. Trotz der Schwierigkeit der Kontrolle der Be