Full text: Gesetz betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben

War die Regelung der gewerblichen Kinderarbeit notwendig? 
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(14,5 Prozent) sechs Stunden ttiglich tätig. Daneben wird aus der^thüringischen 
Hausindustrie von Arbeitszeiten bis zn zehnstündiger läglichechDauer.bcrichtet." 
In der Statistik von 1898 werden „mehr als 3 Stunden" 
als eine intensivere Arbeit bezeichnet. „Es ergeben sich für Preußen 
nicht weniger als 63 554 Schulkinder, die in ausgedehnterem Maße 
gewerbliche Arbeit verrichten." Zu diesen zählt der Bericht die 
55 933 wöchentlich sechsmal und 7621 siebenmal länger als 3 Stunden 
arbeitenden. Der Uneingeweihte kann sich nicht vor 
stellen, welche Ausbeutung da stattfand. Wir wollen 
der Öffentlichkeit nicht vorenthalten, daß z. B. in Chemnitz 
**’ ' 172 Kinder täglich 9 Stunden 
28 „ „ 10 „ 
9 ,, „ 11 „ 
3 „ „ 12 „ 
2 ii ii 13 ii 
«ooKinoer täglich 4 Stunden 
355 „ 5 
" ii ° ii 
1241 6 
" tt ü „ 
241 6V 2 „ 
628 „ „ 7 „ 
223 „ .. 8 .. 
arbeiteten. In Charlottenburg wurden festgestellt 
88 Kinder mit 30—40 Stunden z 
105 „ „ 40—50 „ 
39 „ „ 50—60 „ 
8 „ „ 60—72 
(Über Köln, Halle, Braunschweig, 
S. 61 - 66.) 
j wöchentlicher Arbeitsdauer. 
Gera usw. vgl. Agahd a. a. O. 
Es war eine gute Tat, daß der Reichstag namentlich 
auch bezüglich der Austräger über die Forderungen des Gesetzent 
wurfs hinausging. Wenn man bedenkt, daß die Hauptarbeit der 
Kinder in den Schulstunden und der Vorbereitung auf dieselben 
liegen sollte, wenn man erwägt, daß der genannten Arbeitsdauer 
immer noch die Schulstunden zugezählt werden müssen, und wenn 
endlich neben solche Beschäftigungszeit das Alter der Kinder 
gestellt wird, dann erst wird ersichtlich, daß die liebe Gewohnheit 
uns zu lange hat an Zuständen vorübergehen lassen, welche dem 
Menschenfreund weh tun und der Gesellschaft zum Schaden gereicht 
haben. Und ich füge hinzu — weiter zum Schaden gereichen 
werden, falls die Durchführung des Gesetzes auf eine leichte Achsel 
genommen würde. Trotz der Schwierigkeit der Kontrolle der Be
	        
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