Full text : Gesetz betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben

War  die  Regelung  der  gewerblichen  Kinderarbeit  notwendig?  11

Unsinn,  wenn  die  Gesundheit  und  die  Sittlichkeit  gefährdet  sind?
Ist  es  Zufall,  „daß  in  Gebieten  mit  hoher  industrieller  Entwicklung
und  ausgedehnter  Verwendung  jugendlicher  Arbeitskräfte  auch  die
Kriminalität  der  Jugendlichen  im  Verhältnis  zu  der  der  Erwachsenen
hoch  ist?"  Zirkus,  Ballet  u.  dgl.,  Bedienen  der  Gäste  durch  schulpflichtige ­
  Mädchen  —  bergen  sie  nicht  die  schwersten  Gefahren?  Ist
nicht  nachgewiesen,  daß  Übermaß  von  Arbeit  ein  Kind  arbeitsscheu
macht?  Weiter,  daß  ein  Kind  wohl  meint,  es  müsse  Arbeit  ein
bitteres  Los  sein,  nur  der  Armut  eigen?
Die  Motive  berühren  die  sittliche  Seite  nur  wenig,  verschließen
sich  aber  den  vorliegenden  Gefahren  keineswegs.  Da  heißt  es  in
der  Begründung  bezüglich  der  Theateraufführungcn,  öffentlichen  Vorund
  Schaustellungen:
„Dabei  blieb  nicht  unberücksichtigt,  daß  die  Verwendung  von  Kindern
auch  bei  den  der  Kunst  und  Wissenschaft  dienenden  Schaustellungen  mit  Gefahren ­
  für  die  Kinder  verknüpft  ist.  Indessen  schien  die  Gewährung  einer
Ausnahmestellung  für  künstlerische  und  wissenschaftliche  Unternehmungen  um
deswillen  weniger  bedenklich,  weil  angenommen  werden  darf,  daß  hier  für
eine  ausreichende  Beaufsichtigung  der  Kinder  gesorgt  werden  wird."
Und  weiter:
„Die  untere  Verwaltungsbehörde  wird  zu  prüfen  haben,  ob  die  Person
des  Leiters  der  Unternehmung  genügende  Sicherheit  dafür  bietet,  daß  die
Kinder  vor  sittlichen  Gefahren  behütet  bleiben."
Über  das  Bedienen  der  Gäste  durch  Mädchen  s.  §  7  und  Ausführungsbestimmungen ­
  zu  §  16  (hier  in  Teil  II).  Daß  der  Reichstag
den  §  7  noch  wesentlich  verbessert  annahm,  ist  auch  ein  Beweis  für
die  Anerkennung  des  notwendig  zu  vermehrenden  Schutzes  jener
Kinder  in  sittlicher  Beziehung.
6.  Notwendigkeit  aus  intellektuellen  Gründen.
Wir  schreiben  diese  Zeilen  nicht  für  Lehrer  allein.  Diesen  ist
bekannt,  wie  häufig  übermäßig  beschäftigte  Kinder  in  geistiger  Beziehung ­
  leiden,  wie  solche  Kinder,  wenn  ihrer  viele  in  derselben  Klasse
sind,  zum  Hemmschuh  der  ganzen  Schule  werden.  Mit  Recht  wird
es  bedauert,  daß  z.  B.  in  Berlin  im  Etatsjahr  1902  nur  10  Prozent
  aller  Kinder  das  Ziel  der  Volksschule  erreichen.
            
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