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Zur Durchführung des Gesetzes.
tätigen Mädchen hier auf ein Mindestmaß beschränkt und die der
betr. Knaben ist durch die Befürchtung der Eltern und Arbeitgeber,
etwas „mit der Polizei zu tun zu kriegen", ebenfalls bedeutend herab
gemindert. Es entspricht übrigens nicht den Tatsachen, wenn be
hauptet wird, daß die Kinder dem Lehrer oder dem Rektor etwas
vorlögen, denn sie wissen ganz genau, daß sie von ihren Mit
schülern kontrolliert werden, wenn sie bei fremden Arbeit-
gebern arbeiten oder etwa der Mutter in Austragediensten helfen.
In Orten, wo die Schul- und Polizeibehörden gemeinsam an
die Durchführung der Polizeiverordnungen herantraten, ist überhaupt
schon manches erreicht worden.
Wir bringen das Schema von Verzeichnissen, wie sie an jeder
Schule bestehen könnten, für welche gewerbliche Kinderarbeit in
Betracht kommt. Das sind, wie oft irrtümlich ange
nommen wird, nicht die Schulen der Groß- und In
dustriestädte, sowie der Jnd ustriegegenden allein,
sondern auch des platten Landes, wo sich Einzel
in dustrien ausbilden, wie z. B. die Korbflechterei, Besen-
und Bürstenbinderei u. dgl.
Das Verzeichnis I für Kinder, welche Arbeitskarten lösen
müssen, ist vollständig gegeben. Ein Verzeichnis für Kinder ohne
Arbeitskarte wäre durch Fortlassung der Spalten 6, 7 und 8 i leicht
herzustellen. Im übrigen macht das Verzeichnis nicht Anspruch auf
Gültigkeit für alle Orte oder Gegenden, es soll vielmehr nur einen
Anhalt bieten und den Lehrer veranlassen, immer wieder nach
zufragen. Eine vierteljährliche Aufstellung, und zwar
zweimal nach Ablauf des ersten Monats nach Beginn
des Schulquartals, nämlich am 1. Mai und 1. November,
und zweimal nach Ablauf der längeren Ferien wäre
aus schnltechnischen Gründen empfehlenswert. (Die Versetzung und
Umschulung sind zu berücksichtigen.)
Wir wissen wohl: Die Pädagogik läßt sich nicht in Verzeich
nisse zwängen. Dem Erzieher kann und darf daher eine rein
schematisierende Behandlung dieser für das Gedeihen
seines Zöglings überaus wichtigen Frage nicht ge
nügen. Jedenfalls muß aber ein genaues Verzeichnis