Full text: Gesetz betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben

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Zur Durchführung des Gesetzes. 
über die Ausstellung der Arbeitskarte (Württemberg, 
Bayern) und über besondere Verfügungen (§20) macht. 
Im übrigen werden die Kinderschutzvereinigungen den Aussichts 
beamten Material zur Verfügung stellen. 
E. Arzt, Wohnungs- und ßrzieljungsinspeütor. 
Den Ärzten ist eine direkte Beteiligung an der Durchführung 
im Gesetz nicht zugewiesen. Man kann sie von der Schuld, sich an 
der Aufrollung der Kinderschutzfrage nicht genügend beteiligt zu 
haben, nicht freisprechen. Wir haben an dieser Stelle nicht nach 
zuweisen, wie die außerdeutscheKinderschutzgesetzgcbung ihr direktes 
Urteil fordert. Wo aber die Frage der Schulärzte zur prak 
tischen Lösung gediehen ist, da versteht es sich natürlich ganz von 
selbst, daß der Schularzt als Mitglied der Schulbehörde wesentlich 
beteiligt ist. (Vgl. Ausf.-Best. Ziff. 23 hier Anhang II.) Aufgabe 
wiederum des Lehrers wird es sein, ihn auf Erscheinungen aufmerk 
sam zu machen, die bei diesem oder jenem erwerbstätigen Kinde eine 
besondere Untersuchung erfordern. Bei der Impfung der Kinder und 
Auswahl der Ferienkolonisten würde sich den Ärzten mehr Gelegen 
heit zur Betätigung bieten, wie durch die Ausführungsbestimmungen 
gewährleistet ist. 
Die Kreisärzte sind natürlich viel häufiger in der Lage, 
die Behörden auf zutage getretene Mißslände hinzuweisen und mit 
den Lehrern sich zur Erlangung von Material in Verbindung zu 
setzen. Im übrigen könnte man ihnen oder den Wohnungsinspektoren 
— und wir haben ja schon in einzelnen deutschen Staaten die 
staatliche Wohnungsinspektion, wie es städtische Wohnungs- 
inspeklionen bereits eine ganze Anzahl gibt — die Aufsicht 
bezüglich des Kinderschutzes wohl mitübertragen. 
Andererseits halte ich aber an dem Grundsatz fest, daß es am 
geratensten erscheint, für einen fest abgegrenzten Bezirk (die kleinen 
Bundesstaaten sollten vorangehen!) die Durchführung des Gesetzes 
in die Hand eines Beamten zu legen, weil eine Zersplitterung der 
Kräfte niemals zum Vorteil der Sache ansschlägt. 
Wir haben hier den „Erziehungsinspektor" im Auge, einen 
Mann, der mit warmem Herzen und klarem Verstände alle in das
	        
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