44 Zur Durchführung des Gesetzes.
schaftlicher Besserstellung Mittel flüssig zu machen, um der
Not zu steuern,
2. Neue Vereine gewissermaßen als Zwing-Uri
zu gründen in den Heimarbeitergegenden und In
dustrie-Kleinstädten.
3. Die Durchführung des Gesetzes auch im Sinne einer
vernünftigen Beschäftigung der Kinder unter Zuhilfe
nahme der Mittel des Staates und der Gemeinden zu fördern.
(Ausbau der Ferienkolonien. Spielplätze. Turnen. Handfertig
keitssache.)
4. Zur Verbreitung der Kenntnis der Schutzbestimmungen bei
zutragen,
5. in allen Orten „Meldestellen zum Schutz der Kinder" zu
errichten, an welche Anzeigen erstattet werden,
6. danach zu streben, daß ihre Rechercheure den Schutz öffent
licher Beamten erhalten,
7. mit den Polizei- und Gewerbeaufsichtsbeamten, sowie der
Schule in enger Verbindung zu arbeiten. Stellt der Staat
im Lause der Zeit Erziehungsinspektoren im Hauptamt ein, so
werden sie
8. ihm den Arbeitsstab zu stellen haben.
Die deutschenFrauen wollen uns nicht zürnen, wenn wir
ihnen besondere Aufgaben nicht stellten. Eine Sonderstellung
der Frau auf dem Gebiet des Gewerbeschutzes, des Kinderschutzes,
der Fürsorgebestrebungen gibt es für uns nicht, es sei denn
jene, welche sich daraus ergibt, daß das Weib oft mehr als
der Mann befähigt erscheint, auf diesen Gebieten
Hervorragendes zu leisten.
Wollt ihr helfen, ihr deutschen Frauen? Schließt euch den
Vereinigungen an, aber nicht nur dem Namen nach! Was
den Lehrern gesagt ist, sei den Kolleginnen vom Fach zur Bera
tung in ihren Vereinen noch besonders empfohlen.
YII. Schlußwort.
Das Deutsche Reich zählte 1898 8 334 919 schulpflichtige Kinder,
von denen nach der Statistik mindestens 544 283 gewerblich tätig