Full text : Gesetz betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben

Schlußwort.

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waren,  306  823  allein  in  der  Industrie.  (Siehe  Anhang  V.)  Das  ist
eine  Tatsache,  die  dem  Staate  gefährlich  wird,  und  die  eben  dieser  Staat
zu  bekämpfen  sich  nunmehr  anschickt.  Ständen  ihm  die  finanziellen
Mittel  zur  Verfügung,  so  sollten  tausende  von  Kindern,  die  die
Heimarbeitergegenden  bevölkern,  in  andere  Berufe  überführt  werden
um  den  Prozeß  des  Niederganges  der  Heimarbeit  zu  fördern.
Unseres  Dafürhaltens  bilden  jene  zwei  Millionen,  Welche  ein  verstorbener ­
  Großindustrieller  für  solchen  Zweck  den  Handweberkreisen
Schlesiens  zur  Verfügung  stellte,  diejenige  Stiftung  der  letzten
Jahre,  welche  den  größten  Segen  haben  Wird.
Die  Gesellschaft  beklagt  gewisse  Zustände:  Abnahme  der  Autorität, ­
  Zunahme  des  jugendlichen  Verbrechertums,  maßlose  Ausbeutung
der  Kinder.  Sie  ruft  nach  dem  Staat.  Der  Staat  soll  helfen.
Nun,  er  hat  durch  das  Gesetz  vom  30.  Mürz  1903  die  Auswüchse
der  gewerblichen  Kinderarbeit  beseitigen  wollen.  Sache  der
Gesellschaft  ist  es,  ihn  bei  der  Durchführung  dieses
Gesetzes  zu  unterstützen.  War  es  die  höchste  Zeit,  daß  der
Staat  in  die  einseitige  Befolgung  wirtschaftlicher  Interessen  des
Industrialismus  wiederum  eingriff,  so  ist  es  auch  die  höchste  Zeit
für  die  Gesellschaft,  begreifen  zu  lernen,  daß  Kinder  keine  Maschinen
sind  und  nicht  zu  Maschinen  herabgewürdigt  werden  dürfen.  Kinder
sind  die  zukünftigen  Träger  der  Kultur  und  —  unsere  Richter.
Die  Kinderschutzfrage  ist  eine  Kulturfrage  ersten
Ranges,  und  aus  diesem  Grunde  muß  der  Staat  nun
auch  die  Regelung  der  Kinderarbeit  in  Landwirtschaft
und  Gesindedienst  beschleunigen.  (Siche:  Agahd,  Kinderarbeit ­
  1902  Kap.  VII  S.  121—168.)
            
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