Full text: Gesetz betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben

Schlußwort. 
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waren, 306 823 allein in der Industrie. (Siehe Anhang V.) Das ist 
eine Tatsache, die dem Staate gefährlich wird, und die eben dieser Staat 
zu bekämpfen sich nunmehr anschickt. Ständen ihm die finanziellen 
Mittel zur Verfügung, so sollten tausende von Kindern, die die 
Heimarbeitergegenden bevölkern, in andere Berufe überführt werden 
um den Prozeß des Niederganges der Heimarbeit zu fördern. 
Unseres Dafürhaltens bilden jene zwei Millionen, Welche ein verstor 
bener Großindustrieller für solchen Zweck den Handweberkreisen 
Schlesiens zur Verfügung stellte, diejenige Stiftung der letzten 
Jahre, welche den größten Segen haben Wird. 
Die Gesellschaft beklagt gewisse Zustände: Abnahme der Auto 
rität, Zunahme des jugendlichen Verbrechertums, maßlose Ausbeutung 
der Kinder. Sie ruft nach dem Staat. Der Staat soll helfen. 
Nun, er hat durch das Gesetz vom 30. Mürz 1903 die Auswüchse 
der gewerblichen Kinderarbeit beseitigen wollen. Sache der 
Gesellschaft ist es, ihn bei der Durchführung dieses 
Gesetzes zu unterstützen. War es die höchste Zeit, daß der 
Staat in die einseitige Befolgung wirtschaftlicher Interessen des 
Industrialismus wiederum eingriff, so ist es auch die höchste Zeit 
für die Gesellschaft, begreifen zu lernen, daß Kinder keine Maschinen 
sind und nicht zu Maschinen herabgewürdigt werden dürfen. Kinder 
sind die zukünftigen Träger der Kultur und — unsere Richter. 
Die Kinderschutzfrage ist eine Kulturfrage ersten 
Ranges, und aus diesem Grunde muß der Staat nun 
auch die Regelung der Kinderarbeit in Landwirtschaft 
und Gesindedienst beschleunigen. (Siche: Agahd, Kinder 
arbeit 1902 Kap. VII S. 121—168.)
	        
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