Full text : Zur Frage der Naturalteilung

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die  Wiesen  Plan  nummern:  1118;  Flacher  83,096  ha.
das  Krautland  „  81;  „  2,23  ha
Die  Durchschnittsgröße  der  einzelnen  Plannummer  beträgt  bei  Wald
12,64  ha,  bei  Äckern  0,178  ha,  bei  Wiesen  0,074  ha,  bei  Krantland
0,028  ha.  Sehen  wir  nun,  wieviel  Plannummern  entbehrlich  sein
ivürden  und  wie  groß  in  Wirklichkeit  das  einzelne  landwirtschaftlich
genutzte  Grundstück  ist.

Zahl  der
wegfallenden
Plannnmmern

0/
io

Wirkliche  Zahl
der
Grundstücke

Wirkliche
Durchschnittsgroße


Äcker

1076

26,7

2952

24,3

Wiesen  ....

332

29,7

786

10,6

Krautland.  .  .

20

24,7

61

8,7

Die  wirkliche  Durchschnittsgröße  eines  Ackers  beträgt  also  fast
l 1 /*  Morgen,  die  einer  Wiese  über  1 / i  Morgen.  Es  ist  bemerkenswert, ­
  daß  gerade  bei  den  Äckern  in  der  Nähe  des  Dorfes  die  meisten
Plannummern  wegfallen  würden,  während  an  der  Peripherie  der
Markung  eine  Plannummer  so  ziemlich  gleichbedeutend  mit  einem  Grundstück ­
  ist.  Der  Grund  dieser  Erscheinung  wird  wohl  hauptsächlich  der
sein,  daß  in  der  Nähe  des  Dorfes  die  fruchtbarsten  Äcker  sind,  die  deshalb ­
  imd  auch  wegen  der  geringen  Entfernung  von  den  Wirtschaftsgebäuden ­
  die  begehrtesten  sind.  Große  Parzellierung  weisen  abgesehen
von  den  kleinen  Gärten,  dem  sog.  Krautland,  die  Wiesen  ans,  die
kleinste  Wiesenparzelle  ist  19  Dezimalen  —  0,0065  ha  groß.  Immerhin ­
  können  die  Wiesen,  deren  Fläche  ja  auch  im  Vergleich  zu  der  der
Äcker  bedeutend  geringer  ist,  eine  größere  Parzellierung  ertragen,  nachdem ­
  für  die  Bestellung  und  Bearbeitung  Zufahrtswege  nicht  gerade  so
notwendig  sind  wie  bei  den  Äckern.
Das  obige  Beispiel  zeigt,  daß  die  heutige  Parzellierung  noch  nicht
ail  der  Grenze  des  Möglichen  angelangt  ist,  daß  man  sich  vielmehr
auf  dem  Weg  zur  Besserung  befindet.
Als  Mittel,  der  Parzellierung  wirksam  zil  begegnen,  hat  man  oft
die  Einführung  eines  Parzellenminimums  vorgeschlagen.  Bei  der  Festsetzung ­
  der  Minimalparzelle  soll  ein  Unterschied  gemacht  iverden  zwischen
Acker,  Wiese  und  Wald.  Wären  die  Vorbedingungen  für  die  Einführung ­
  gegeben,  so  wäre  es  zweckmäßig,  im  Grabfeld  als  Minimalgrenze, ­
  unter  welche  nicht  herabgegangeu  lverden  darf,  für  Äcker  20  ar
=  1  Morgen,  für  Wiesen  10  ar  —  1 / 2  Morgen  festzusetzen.  Die  Einführung ­
  dieses  Parzellenmiuimums  würde  jedoch  an  dem  Umstand
            
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