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die Wiesen Plan nummern: 1118; Flacher 83,096 ha.
das Krautland „ 81; „ 2,23 ha
Die Durchschnittsgröße der einzelnen Plannummer beträgt bei Wald
12,64 ha, bei Äckern 0,178 ha, bei Wiesen 0,074 ha, bei Krantland
0,028 ha. Sehen wir nun, wieviel Plannummern entbehrlich sein
ivürden und wie groß in Wirklichkeit das einzelne landwirtschaftlich
genutzte Grundstück ist.
Zahl der
wegfallenden
Plannnmmern
0/
io
Wirkliche Zahl
der
Grundstücke
Wirkliche
Durchschnittsgroße
Äcker
1076
26,7
2952
24,3
Wiesen ....
332
29,7
786
10,6
Krautland. . .
20
24,7
61
8,7
Die wirkliche Durchschnittsgröße eines Ackers beträgt also fast
l 1 /* Morgen, die einer Wiese über 1 / i Morgen. Es ist bemerkenswert,
daß gerade bei den Äckern in der Nähe des Dorfes die meisten
Plannummern wegfallen würden, während an der Peripherie der
Markung eine Plannummer so ziemlich gleichbedeutend mit einem Grundstück
ist. Der Grund dieser Erscheinung wird wohl hauptsächlich der
sein, daß in der Nähe des Dorfes die fruchtbarsten Äcker sind, die deshalb
imd auch wegen der geringen Entfernung von den Wirtschaftsgebäuden
die begehrtesten sind. Große Parzellierung weisen abgesehen
von den kleinen Gärten, dem sog. Krautland, die Wiesen ans, die
kleinste Wiesenparzelle ist 19 Dezimalen — 0,0065 ha groß. Immerhin
können die Wiesen, deren Fläche ja auch im Vergleich zu der der
Äcker bedeutend geringer ist, eine größere Parzellierung ertragen, nachdem
für die Bestellung und Bearbeitung Zufahrtswege nicht gerade so
notwendig sind wie bei den Äckern.
Das obige Beispiel zeigt, daß die heutige Parzellierung noch nicht
ail der Grenze des Möglichen angelangt ist, daß man sich vielmehr
auf dem Weg zur Besserung befindet.
Als Mittel, der Parzellierung wirksam zil begegnen, hat man oft
die Einführung eines Parzellenminimums vorgeschlagen. Bei der Festsetzung
der Minimalparzelle soll ein Unterschied gemacht iverden zwischen
Acker, Wiese und Wald. Wären die Vorbedingungen für die Einführung
gegeben, so wäre es zweckmäßig, im Grabfeld als Minimalgrenze,
unter welche nicht herabgegangeu lverden darf, für Äcker 20 ar
= 1 Morgen, für Wiesen 10 ar — 1 / 2 Morgen festzusetzen. Die Einführung
dieses Parzellenmiuimums würde jedoch an dem Umstand