Full text : Der neue bulgarische Zolltarif vom 17/31. Dezember 1904

13

Tarif-Nr.

Warenbenennung

Verzollungs- ­



Zollsatz
in
Francs

95

Wein  aller  Art  in  Flaschen  und  Krügen
Wein,  welcher  von  den  Grenzbewohnern  in  Krügen,  Flaschen,  Gefäßen  aus
Weißblech  oder  Holz  und  in  anderen  kleinen  unversiegelten  Behältern  für  den
eigenen  Gebrauch  eingeführt  wird,  wird  wie  Wein  in  Fässern  verzollt.
Nach  Tarif-Nr.  94  u.  96  wird  auch  Obstwein  (Zider,  Himbeerwein  etc.)  verzollt.

100  Tifj

75'—

96

Essig,  bis  zu  8’/ #  Essigsäure  enthaltend
Parfümierter  Essig  wird  nach  Tarif-Nr.  169  verzollt;  Essig  mit  mehr  als  8  Grad
Essigsäure  fällt  unter  Tarif-Nr.  188  d.

11

25-  —

97

Bier;
a)  in  Fässern

11

IO  —

h)  in  Flaschen  und  Krügen

v

15  —

98

Spiritus  mit  einem  Alkoholgehalte  von  mehr  als  80°  (Gay-Lussac)

11

03
O
!

99

Branntwein:  aus  Trebern  und  sogen,  „kalena“,  aus  Pflaumen,  „mastic“  und
andere  ähnliche  Getränke  in  Fässern,  Flaschen  und  anderen  Gefäßen  .  .  .

50-  -

100

Kognak,  Enm,  Arrak,  Picon,  Bitterlikör,  Fernet,  Absinth  und  andere  ähnliche
Getränke  in  Fässern,  Flaschen  und  anderen  Gefäßen

11

100-—

101

Liköre  aller  Art
Als  Liköre  werden  alle  parfümierten  und  versüßten  Branntweine  angesehen,
wie  Chartreuse,  Curayao,  Marasquino,  Benediktiner,  Ratafia  aus  Erdbeeren,  Kirschen  etc.  ,

11

120"—

102

Mineralwässer  (natürliche  und  künstliche)
Mineralwasserflasohen  mit  mechanischem  Verschlüsse  werden  speziell  verzollt.
Zu  Tarif-Nr.  94—102.  Kein  Taraabzug  für  die  unmittelbare  Umschließung.

11

5*—

VIT.  Zucker,  Zuckerwaren  und  alle  anderen  Sftsstoffe.

103

Raffinierter  Zucker:  Sandzucker,  Zucker  in  Würfeln  und  Hüten

11

27-50

104

Rohzucker  (nicht  raffiniert)

r>

25  —

105

Melasse

ii

20-—

106

Glykose  und  Erdäpfelsirup
Hieher  gehört:  Zucker  aus  Zcrealieu,  aus  Obst,  Stärkezucker,  ferner  Raffinade-Sirup,
  sowie  alle  dickflüssigen,  zuckerhaltigen  Stoffe,  soweit  sic  anderwärts  nicht
angeführt  sind.  Fruchtsirup  fällt  unter  Tarif-Nr.  108  und  Medizinalsirup  unter
Tarif-Nr.  195.

ii

20-—

107

Kandiszucker  und  sogenannter  „Peyuir“

»

30--108



Fruchtsirupe  mit  Zucker-  oder  Honigzusatz

ii  ■

50-—

109

Konfitüren,  Kompotte,  Marmeladen  und  Mus  aus  Früchten  aller  Art,  mit  Zuckeroder ­
  Honigzusatz.

•  „

50  —

110

Bonbons,  Konfekt  aller  Art  und  kandierte  Früchte

»

75  —

111

Rahat-Iocum

ii

50-  -
            
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