Full text : Der neue bulgarische Zolltarif vom 17/31. Dezember 1904

33

Tarif-Nr,

Warenbenennung

Verzollungs- ­



Zollsatz
in
Francs

298

Leder-Handschuhe  aller  Art,  mit  oder  ohne  Futter

Dutzend

10;  —

299

Zugeschnittene  Handschuhe,  nicht  genäht  .  .  *

100  kg

750'—

300

Hutlederstreifen  •

11

50-—

301

Stöcke,  Geiseln  und  Peitschen  aus  Tierseimen,  auch  in  Verbindung  mit  anderen
Materialien  mit  Ausnahme  derjenigen,  welche  unter  höhere  Zollsätze  fallen:

a)  nicht  lackiert

11

40-—

h)  lackiert

11

100-—

302

Waren  aus  hartem  Leder  (Sohlenleder),  aus  gewöhnlichem  Schaf-  und  Ziegenleder, ­
  transparentem  Leder,  auch  in  Verbindung  mit  Holz,  Papier  oder  anderen
gewöhnlichen  Materialien

11

120:  —

303

Waren  aus  Leder  jeder  Art,  nicht  besonders  benannte,  auch  in  Verbindung  mit
anderen  Materialien,  mit  Ausnahme  von  Muscheln,  Schildpatt  und  ähnl.,  von
Elfenbein,  Perlmutter,  Bernstein,  echtem  Gagat,  Meerschaum,  Edelmetallen,
Seide,  Samt  und  wertvollen  Steinen

11

300  —

Anmerkung  zu  den  Tarif-Nrn.  302  und  303.  In  diesen  Tarif-Nrn.  sind  enthalten ­
  :  Riemen  mit  Ausnahme  der  Transmissionsriemen,  Säbelkoppeln  (ausgenommen
solche  aus  Metalldrahtgeweben),  Gürtel  (Gürtelriemen),  mit  Ausnahme  der  Damengürtel, ­
  mit  Seide  gefüttert  oder  reich  verziert;  militärisches  Lederzeug,  Tornister
und  Schultaschen,  Pa’rontaschen,  Taschen  und  Futterale  für  Waffen,  Pulver-  und
Schrotsäcke,  Gerten  und  Peitschen,  Eeisesäoke  und  Felleisen  aus  hartem  oder  weichem
Leder,  Hutschachteln,  ganz  aus  Leder  oder  aus  mit  Leder  überzogenem  Karton;  Umhäng- ­
  oder  Handtaschen  für  die  Reise,  ohne  Ausrüstung  mit  Toilette-  oder  Arbeitsnecessairen,
  gleichgiltig  ob  die  Taschen  ganz  aus  Leder  sind  oder  aus  Stoffen  in
Verbindung  mit  Leder;  Feld-  und  Jagdflaschen  oder  solche  für  die  Reise  (aus  Glas
oder  Metall)  mit  Lederüberzug,  Hüte  aller  Art,  bei  welchen  Leder  vorherrscht,  ferner
alle  Gegenstände,  in  welchen  das  Leder  das  vorherrschende  Element  bildet,  und
welche  anderswo  nicht  benannt  sind.

304

Arbeiten  aus  feinem  Leder  (in  der  Tarif-Nr.  294g  aufgezählt),  in  Verbindung
mit  anderen  Materialien  mit  Ausnahme  der  Web-  und  Wirkstoffe,  welche
mehr  als  20%  Seide  enthalten,  und  mit  Ausnahme  von  Bernstein,  Schildpatt, ­
  Perlmutter,  Elfenbein,  echtem  Gagat,  Meerschaum,  edlen  Metallen  und
Edelsteinen

11

•
600-—

Zu  dieser  Tarif-Nr.  gehören:  Geldtaschen,  Brieftaschen,  Tabatifcren,  Zigarettentaschen, ­
  Sohnupftabakbeutel,  Reise-  und  Handtaschen,  Toilette-  und  Arbeitsnecessaires
aller  Art,  Damengürtel,  Schachteln,  Albums  und  alle  anderen  ähnlichen  Waren,  in
welchen  feines  Leder  vorherrscht.

Wenn  die  in  dieser  Tarif-Nr.  genannten  Waren  in  Verbindung  mit  Webund
  Wirkstoffen  gebracht  sind,  welche  mehr  als  20%  im  Gewichte  an  Seide  enthalten, ­
  oder  welche  in  Verbindung  mit  Bernstein,  Elfenbein  etc.  sind,  so  werden  sie
nach  den  Zollsätzen  der  Klasse  XXX.  verzollt.

Stahlinstrumente,  welche  in  den  oben  erwähnten  Gegenständen  enthalten  sind,
.  wie  chirurgische  Instrumente  in  ihrem  Besteck,  Scheren  und  Messer  in  Etuis  und
ähnliches,  können  von  ihren  Bestecken  und  Etuis  gesondert  nach  ihrer  Beschaffenheit ­
  verzollt  werden,  wenn  der  Importeur  es  verlangt.

305

Kürschnerwaren,  einfach  durch  Nähen  zugeriohtet,  nicht  konfektioniert:

a)  aus  ordinären  Fellen

n

100-  —

h)  aus  feinen  Fellen

!  11

400  —

5
            
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