Full text: Der neue bulgarische Zolltarif vom 17/31. Dezember 1904

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Tarif-Nr, 
Warenbenennung 
Ver 
zollungs- 
Einheit 
Zollsatz 
in 
Francs 
298 
Leder-Handschuhe aller Art, mit oder ohne Futter 
Dutzend 
10; — 
299 
Zugeschnittene Handschuhe, nicht genäht . . * 
100 kg 
750'— 
300 
Hutlederstreifen • 
11 
50-— 
301 
Stöcke, Geiseln und Peitschen aus Tierseimen, auch in Verbindung mit anderen 
Materialien mit Ausnahme derjenigen, welche unter höhere Zollsätze fallen: 
a) nicht lackiert 
11 
40-— 
h) lackiert 
11 
100-— 
302 
Waren aus hartem Leder (Sohlenleder), aus gewöhnlichem Schaf- und Ziegen 
leder, transparentem Leder, auch in Verbindung mit Holz, Papier oder anderen 
gewöhnlichen Materialien 
11 
120: — 
303 
Waren aus Leder jeder Art, nicht besonders benannte, auch in Verbindung mit 
anderen Materialien, mit Ausnahme von Muscheln, Schildpatt und ähnl., von 
Elfenbein, Perlmutter, Bernstein, echtem Gagat, Meerschaum, Edelmetallen, 
Seide, Samt und wertvollen Steinen 
11 
300 — 
Anmerkung zu den Tarif-Nrn. 302 und 303. In diesen Tarif-Nrn. sind ent 
halten : Riemen mit Ausnahme der Transmissionsriemen, Säbelkoppeln (ausgenommen 
solche aus Metalldrahtgeweben), Gürtel (Gürtelriemen), mit Ausnahme der Damen 
gürtel, mit Seide gefüttert oder reich verziert; militärisches Lederzeug, Tornister 
und Schultaschen, Pa’rontaschen, Taschen und Futterale für Waffen, Pulver- und 
Schrotsäcke, Gerten und Peitschen, Eeisesäoke und Felleisen aus hartem oder weichem 
Leder, Hutschachteln, ganz aus Leder oder aus mit Leder überzogenem Karton; Um 
häng- oder Handtaschen für die Reise, ohne Ausrüstung mit Toilette- oder Arbeits- 
necessairen, gleichgiltig ob die Taschen ganz aus Leder sind oder aus Stoffen in 
Verbindung mit Leder; Feld- und Jagdflaschen oder solche für die Reise (aus Glas 
oder Metall) mit Lederüberzug, Hüte aller Art, bei welchen Leder vorherrscht, ferner 
alle Gegenstände, in welchen das Leder das vorherrschende Element bildet, und 
welche anderswo nicht benannt sind. 
304 
Arbeiten aus feinem Leder (in der Tarif-Nr. 294g aufgezählt), in Verbindung 
mit anderen Materialien mit Ausnahme der Web- und Wirkstoffe, welche 
mehr als 20% Seide enthalten, und mit Ausnahme von Bernstein, Schild 
patt, Perlmutter, Elfenbein, echtem Gagat, Meerschaum, edlen Metallen und 
Edelsteinen 
11 
• 
600-— 
Zu dieser Tarif-Nr. gehören: Geldtaschen, Brieftaschen, Tabatifcren, Zigaretten 
taschen, Sohnupftabakbeutel, Reise- und Handtaschen, Toilette- und Arbeitsnecessaires 
aller Art, Damengürtel, Schachteln, Albums und alle anderen ähnlichen Waren, in 
welchen feines Leder vorherrscht. 
Wenn die in dieser Tarif-Nr. genannten Waren in Verbindung mit Web- 
und Wirkstoffen gebracht sind, welche mehr als 20% im Gewichte an Seide ent 
halten, oder welche in Verbindung mit Bernstein, Elfenbein etc. sind, so werden sie 
nach den Zollsätzen der Klasse XXX. verzollt. 
Stahlinstrumente, welche in den oben erwähnten Gegenständen enthalten sind, 
. wie chirurgische Instrumente in ihrem Besteck, Scheren und Messer in Etuis und 
ähnliches, können von ihren Bestecken und Etuis gesondert nach ihrer Beschaffen 
heit verzollt werden, wenn der Importeur es verlangt. 
305 
Kürschnerwaren, einfach durch Nähen zugeriohtet, nicht konfektioniert: 
a) aus ordinären Fellen 
n 
100- — 
h) aus feinen Fellen 
! 11 
400 — 
5
	        
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