37
Tarif-Nr.
Warenbenennung
Ver
zollungs-
Einheit
Zollsatz
in
Francs
331
Wollgarne,rein oder gemischt mit vegetabilischen Fasern, ein- oder mehrdrähtig,
über Nr. 40, gefärbt oder nicht
100 kq
60 —
332
Ziegenhaare aller Art:
a) gewaschen oder nicht .
fr
ei
b) gefärbt
100 kg
io-—
333
Schweinsborsten, nicht bearbeitet
fr
ei
334
Tierhaare, andere, nicht besonders benannte
100 hg
io-—
335
Garne aus Ziegenhaar, nicht gefärbt:
a) ans Mohairhaaren, rein oder gemischt
11
150'—
b) andere, mit Ausnahme solcher aus Kaschmirziegen- und Kamelhaaren .
»
75-—
336
Garne aller Art aus gefärbtem Ziegenhaar:
a) aus Mohairhaaren, rein oder gemischt
ISO - —
b) andere
•
lOO - —
337
Garne aus tierischen Haaren, nicht besonders benannt, gefärbt oder ungefärbt
n
100 —
338
Zu Tarif-Nr. 330—331, 335—337. Garne ans Wolle, in Verbindung mit Seide
werden wie Seidengarne verzollt.
Gewebte und gewirkte Stoffe aus Wolle oder anderen tierischen Haaren, auch
in Verbindung mit Baumwolle und anderen Spinnstoffen:
a) im Gewichte von mehr als 250 g per 1 Quadratmeter
11
450 - —
b) im Gewichte von 250 g und darunter per 1 Quadratmeter
ii
300 —
339
Samt und Plüsch aller Art aus reiner oder gemischter Wolle, jedoch nicht in
Verbindung mit Seide und Metallfäden
ii
300 - — |
340
Wollstoffe in Verbindung mit Fäden aus unedlem Metall .. v
ii
250 - —
341
Teppiche aller Art (Knüpfteppiche, gewebte Teppiche), Laufteppiche, Wand
teppiche, aus reiner oder gemischter Wolle
1 ”
250 - —
342
Gewebte Halstücher und Schale, gestickt, fassoniert, in reiner oder gemischter
Wolle, einschließlich der sogenannten türkischen Schale
ii
250 —
343
Strick- und Wirkwaren aus reiner oder gemischter Wolle, nur zusammengesetzt,
aber nicht genäht
ii
350"—
344
Wirkwaren, genäht, zugeschnitten oder mit Stoffen, Posamenterie und Bändern
aufgeputzt, werden wie Kleidungen und Putzwaren nach Kategorie XXV verzollt.
Posamentriewaren: Litzen, Schnüre, Gimpen, Quasten, Fransen, Knöpfe und
alle anderen ähnlichen Artikel aus reiner oder gemischter Wolle, aber ohne
Beimengung von Seide
ii
250 - —;
345
Spitzen, Tülle und Stickereien aus reiner oder gemischter Wolle, jedoch nicht
in Verbindung mit Seide, Gold- oder Silberfäden, vergoldeten oder ver
silberten Metallfäden ......
ii
350 —