Full text : Der neue bulgarische Zolltarif vom 17/31. Dezember 1904

41

Tarif-Nr.

Warenbenennung

Verzollungs- ­



Zollsatz
in
Francs

Wie  Tüll  werden  verzollt  hobbinetartig  hergestellte  Gewebe  für  Vorhänge,
für  Möbel  (Guipuren  für  Möbel)  und  für  anderen  Gebrauch.
Stoffe  wie:  Organtin,  Tarlatan,  glatter  Krepp  etc.  werden  fälschlich  Tüll  genannt,
obwohl  sie  durchsichtige  und  viereckige  Maschen  haben  und  ihre  Fäden  in  Einschlag
und  Kette  sich  leicht  anflösen,  was  bei  Bobbinet-Tüll  nicht  verkommt.  Diese  durchsichtigen ­
  Gewebe  sind  nach  Tarif-Nr.  369  zu  verzollen.

377

Lampendochte  aller  Art

100  lg

50-—

378

Verbandstoffe  für  medizinische  Zwecke

:  55

40'—

Hieher  gehören;  Charpie,  Verbandgaze,  Bandagen.
Zur  Tarifklasse  XXIII.  Waren  dieser  Gruppe  in  Verbindung  mit  anderen
Spinnstoffen  mit  Ausnahme  von  Seide.  Gold-,  Silber-  und  anderen  Metallfäden
werden  wie  Baumwollwaren  verzollt,  wenn  die  Beimischung  nicht  mehr  als  10%
ausmacht.  Wenn  die  Beimischung  mehr  als  10%  beträgt,  werden  diese  Waren
mit  dem  Zolle  belegt,  welchem  der  am  höchsten  tarifierte  Stoff  der  Beimengung
unterliegt.
Dieselben  Waren  mit  Seide,  mit  Gold-,  Silber-,  vergoldeten  oder  versilberten
Metallfäden  in  welchem  Verhältnis  immer  gemischt,  jedoch  nur  wenn  diese  Materialien ­
  blos  zur  Verzierung  dieser  Waren  verwendet  werden,  werden  wie  Waren
aus  reiner  Seide  in  Verbindung  mit  Gold-,  Silber-,  vergoldeten  oder  versilberten
Metallfäden  verzollt.
Baumwollwaren  mit  Beimischung  von  unechten  konischen  Drähten  zahlen
einen  Zuschlag  von  50%  zu  dem  Zolle  der  entsprechenden  Tarif-Nr.

XXIV.  Flachs,  Hanf,  Jale  und  andere  nicht  besonders  benannte  vegetabilische ­
  Spinnstoffe,  Garne  und  Waren  daraus.

379

Flachs  und  Hanf;

a)  roh  .  .

—

frei

b)  gehechelt,  gekämmt  und  Werg

100  kg

io-—

380

Jute,  Phormium  tenax  und  andere  nicht  besonders  benannte  vegetabilische  Spinnstoffe, ­
  roh  oder  gehechelt  -

55

5'  —

381

Garne  aus  Hanf,  Flachs  und  Ramie  in  Strähnen:

a)  ungebleicht

100  kg

30'—

h)  gebleicht  oder  gefärbt

»

45-—

382

Nähgarn  aus  Flachs,  Hanf  und  Ramie,  auf  Holz-  und  Papierspulen,  Karten,  in
kleinen  Knäueln  u.  dgl.:

a)  ungebleicht

55

00-—

h)  gebleicht  oder  gefärbt

55

75'  —

Hieher  gehört  auch  Schustergarn.
Garne  in  der  Stärke  von  1  mm  und  mehr  werden  nach  Tarif-Nr.  385  verzollt.
Kein  Taraabzng  für  Spulen,  Karten  etc.

383

Garne  aus  Jute,  Phormium  tenax  und  anderen  nicht  besonders  benannten  vegetabilischen ­
  Spinnstoffen:

a)  ungebleicht

10.—

h)  gebleicht  oder  gefärbt

15-—

6
            
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