Full text : Der neue bulgarische Zolltarif vom 17/31. Dezember 1904

64

Tarif-Nr.

Warenbenennung

Verzollungs- ­



Zollsatz
in
Francs

45

YII.  Metalle  und  Metallwaren.
Eisen  und  Stahl  in  Luppen,  Ingots,  Stangen,  Platten,  Blechen  und  Bändern,
Nageleisen

10%

46

Abfälle  von  altem  Eisen  und  Stahl

»

8%

47

Gießereiroheisen  .  .  .

11

8%

48

Kupfer  in  Ingots,  Platten  und  Blechen  .  .  .

11

10%

49

Platten  aus  Stahl  und  Schmiedeeisen,  poliert,  lackiert,  verkupfert,  verzinkt  oder

verzinnt  .  .  .

11

1  2%

50

Weißblech

11

12%

51

Gußeisen  waren,  gewöhnliche,  nicht  poliert,  nicht  gefirnißt,  nicht  bemalt  .  .

-  11

10%

52

Siehe  auch  Tarif-Nr.  64.
Schrauben  und  Schraubenmuttern  aus  Eisen  und  Stahl

11

8%

53

Messerschmiede-  und  Schlosserarbeiten,  wie:  Messer,  Scheren,  Gabeln,  Zangen,
Hakennägel,  Tür-  und  Fensterbeschläge,  Riegel,  Haken,  Schlösser  und  Vorhängschlösser ­
  mit  sämtlichem  Zubehör,  bearbeitet  oder  unbearbeitet  ....

11

12%

54

Unter  die  Tarif-Nr.  52  und  53  fallen  die  angeführten  Waren  nur  dann,
wenn  sie  aus  Eisen  oder  Stahl,  nicht  aber  aus  einem  anderen  Metalle  verfertigt  sind.
Samovars  und  Kirchenglocken

fr

öi

55

VIII.  Minerale,  Mineralöle  und  Mineralwässer.
Steinsalz

lüü/t#  netto

308

56

Seesalz  ....

«

3  04

57

Naphtha  und  Petroleum,  nicht  raffiniert  und  raffiniert

11

1  ■—

58

Hieher  gehören  Mineralöle  jeder  Art.  Unter  ,.Naphtha“  wird  nur  das  mineralische
Produkt  verstanden;  Pflanzennaphtha  (Terpentin)  wird  mit  einem  14%igen  Wertzölle ­
  belegt.
Bei  Petroleum  kann  die  Verzollung  auch  nach  Litern  erfolgen;  in  diesem
Falle  werden  125  l  bei  15  Grad  C.  für  100  kg  gerechnet.  Die  für  die  Waren  dieser
Tarif-Nr.  verwendeten  Umschließungen  (Eisten,  Barrels,  Kannen  u.  a.)  werden  abgesondert ­
  zur  Verzollung  gezogen  und  unterliegen  einem  Wertzölle  von  14%.
Steinkohle

10%

59

Koks  .

fr«

ü

60

Mineralwässer

v.  Werte

10%

61

IX.  Holz  und  Holzwaren.
Brennholz,  Bauholz,  Sägewaren  (mit  Einschluß  der  gesägten  Bretter)  und  Faßdauben ­
  .  .

n

00
c

Hieher  gehören  nur  die  ausdrücklich  angeführten  Gegenstände.  Gehobelte
Bretter,  gehobeltes  Holz,  auch  weiter  verarbeitet,  in  welcher  Form  immer,  ebenso
Furniere  unterliegen  einem  Wertzölle  von  14%.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.