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[ju Seite 106] öffO ^ItTlOlb. Otto Arnold entstammt einer fränkischen Patrizier-Familie, welche im
siebzehnten Jahrhundert nach Chursachsen auswanderte. Er war Ende 1870 und im Jahre 1871 während des
Krieges als Vizefeldwebel (später als Leutnant) Adjutant des Majors v. Wietersheim bei der Gefangeneninspektion.
Am 28. Mai 1873 wurde Arnold in die Korporation der Kaufmannschaft aufgenommen.
1874 oder 1875 wurde O. Arnold Stadtverordneter in Buckau; später Stadtrat in Buckau bis 1877.
1878 reiste Arnold nach New-Pork und leitete das dortige Geschäft der Firma Schäffer & Budenberg in
breitere Bahnen ein. 1883 und 1893 O. Arnolds zweite und dritte Geschäftsreise nach Amerika.
1887 (bei der Eingemeindung Buckaus in Magdeburg) verzichtete O.Arnold freiwillig, Stadtrat inMagdeburg
zu werden, weil ihn die Leitung der Firma Schäffer & Budenberg zu stark in Anspruch nahm.
1893 wurde O.Arnold, nachdem dieFirma für seine Vertretung gesorgt hatte, Stadtrat in Magdeburg. 1897
erfolgte Arnolds Ernennung zum Königl. Kommerzienrat. Am 1.Ianuar1899 trat Otto Arnold in die Handelskammer
ein, vom 4.Ianuar1901 — 6.Januar 1902 zweiter Stellvertreter des Vorstehers der Handelskammer,
seit dem 9. Dezember 1904 erster Stellvertreter des Vorstehers der Landelskammer.
jzu Seite 108] QiööttCV I. Die hier Seite 162—164 im Auszuge wiedergegebenen
Bilanzen der Firma Morgenstern 8-Co. zerfallen in Periode I. von 1799 bis 1811; II. von 1812 bis 1828; und
III. von 1829 bis 1842. — Schon in der I. Periode tritt uns, wie Lerr Dr. Müller, der sorgsame Bearbeiter dieser
alten Dokumente, schreibt, eine wahrhast imposante Vermögenszunahme Morgensterns entgegen, die nicht nur
durch gute Konjunkturen, durch „Glück" erklärt werden kann, sondern angesichts ihrer Dauer auf eine große
kaufmännische Begabung des eigentlichen Geschäftsleiters, als den wir August Morgenstern sen. leicht erkennen,
schließen läßt. Selbst die Kriegszeiten hinterlaffen bei der Firma Morgenstern & Co. keine Spuren der argen
Geschäftsstörungen, von denen Paul Weber bei seinem Ausscheiden im Jahre 1811 spricht.
Während der II.und III. Geschäftsperiode fällt die große Vorsicht in der noch heute oft versäumten oder unzulänglichen
Bildung von „Dubiosen-Reserven" angenehm auf. Der Ordnung halber erwähnen wir, daß der
Begriffder„Dubiosen-Reserve" die in der Tabelle darunter verzeichneten Zahlen nicht völlig deckt, weil sich diese,
wie es in den Bilanzen heißt, auf „Rückstellungen für etwa noch kommen könnende böse Schulden, sowie aufAgio-Verluste
auf die ausstehenden Gelder" beziehen. Jedenfalls beweisen namentlich die Ziffern der dritten Geschäftsperiode,daß
der tatsächlich erfolgte Ausfall regelmäßig hinter der Äöhe der zur Deckung bereit gestellten Summen
zurückbleibt. Als interessantes Beispiel dafür, wie Morgenstern die mit der Zahl seiner Familienglieder und der
Größe ihrer Lebensansprüche wachsenden Ausgaben der Vermögenslage anzupassen verstand, dürfen wohl die
für die erste Periode dem Morgensternschen Privatkonto entlehnten Daten gelten. Die für denselben Zeitraum
dem Morgensternschen Kapitalkonto belasteten Landlungsunkosten bleiben dahinter in stark zunehmendem Abstande
zurück, sie lassen sich jedoch in Beziehung zu der gleichfalls ermittelten Zahl der Angestellten setzen, deren
Ansprüche aus Gehalt und Unterhalt den weitaus überwiegenden Teil der dem Morgensternschen Kapitalkonto
zur Last gesetzten Landlungsunkosten bildeten. Die im Geschäfte tätigen und außerdem gleichzeitig mit Kapital
daran beteiligten Personen kennen wir. Sonstige geschäftlichjverwertete Kapitaleinlagen, deren Besitzer dem
Unternehmen ihre Arbeitskraft nicht widmen, die inithin bloßen Darlehnscharakter tragen, gelten als „fremde
Kapitalien" schlechthin, unabhängig davon, ob Darlehns-Gläubiger und Schuldner etwa in verwandtschaftlichen
Beziehungen zu einander stehen. Im vorliegenden Falle nimmtdieVerwandtschaftdes Gründers von der zweiten
Bilanzperiode an wachsenden Anteil am Konto „fremdes Kapital". Seit dem Jahre 1835 erscheinen in den Bilanzen
nur noch die Gemahlin, die Töchter und der Sohn August als Dahrlehnsgläubiger. August Morgenstern
sen. hatte den Kindern laufend Beträge aus den Mitteln der Landlung zu Eigentum überwiesen, diese Summen
verblieben dem Geschäfte als werbendes „fremdes Vermögen" und hatten Anspruch aufGutschrift des jährlichen
Zinszuwachses. Besonderen Linweises wert sind in diesem Zusammenhange die aus dem Morgensternschen
Privatkonto des dritten Geschäftsabschnittes ersichtlichen Mitgiftbeträge und das auf dem Denekeschen Kapitalkonto
genannte, von Fräulein Mathilde Morgenstern eingebrachte Vermögen. Vom Jahre 1801 an (wo zum
ersten Male fremde Vermögensbestandteile in den Bilanzen deutlich erkennbar werden) bis zum Schluffe der
hier in Rücksicht gezogenen Epoche (d.h.bis 1842) erhielten die Dahrlehnsgläubiger fünf ProzentIahreszinsen.
Ein Recht auf Anteil am Ertrage der Unternehmung bestand für sie nicht. Solcher Anspruch auf Bonus
stand aber den drei neben ihrer kapitalistischen Beteiligung im Geschäfte tätigen Lerren: Marter, Gneist und
Deneke zu; ihnen wurde, außer einer ebenfalls fünfprozentigen Verzinsung ihrer Einlagen, Anteil am Reingewinne
gewährt. Der Modus der Gewinnverteilung war folgender. Für Marter zeigen die Bilanzen während