Contents : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Knochenmehl.

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auf  dem  Objektträger  ein  und  untersucht  den  Rückstand  auf  Hämin-Kristalle
(schmale,  zugespitzte  rhombische  Blättchen).
II.  Knochenmehl.
1.  Stickstoff.  1—2,0  g  Substanz  werden  nach  Kjeldahl  verbrannt.
Bei  sehr  grobkörnigem  Knochenmehl,  z.  B.  bei  rohem  und  stark  haarehaltigem
Hehl,  verfährt  man,  wie  vorstehend  bei  Blutmehl,  Hornmehl  usw.  S.  165  angegeben ­
  ist.
2.  Asche  und  Sand.  5  g  Substanz  werden  verascht  und  darauf  gewogen.
Die  Asche  wird  mit  Salz-  oder  Salpetersäure  längere  Zeit  (etwa  1 / 4  Stunde)  zum
Sieden  erhitzt,  in  einen  500  ccm  fassenden  Kolben  filtriert,  der  Rückstand  (Sand,
T °n)  gut  ausgewaschen  und,  wenn  dessen  Bestimmung  notwendig  ist,  geglüht,  gewogen ­
  und  als  Sand  +  Ton  in  Rechnung  gebracht.
3.  Phosphorsäure.  Das  Aufschließen  wird  nach  den  Beschlüssen  des  Verbandes
iandw.  Versuchs-Stationen  i  D.  RA)  in  der  "Weise  bewirkt,  daß  man  entweder
5  g  Knochenmehl  in  50  ccm  Königswasser  (3  Teile  Salzsäure  von  1,12
spezifischem  Gewicht  und  1  Teil  Salpetersäure  von  1,25  spezifischem
Gewicht)  oder  vorsichtig  in  einem  Gemisch  von  20  ccm  Salpetersäure
von  1,42  spezifischem  Gewicht  und  50  ccm  konzentrierte  Schwefelsäure
! on  1,84  spezifischem  Gewicht  durch  Vstündiges  Kochen  löst,  auf
oOO  ccm  auffüllt  und  hiervon  50  ccm  zur  Fällung  verwendet.
Die  Zerstörung  der  organischen  Stoffe  kann  ferner  auch  durch  Salzsäure
^d  chlorsaures  Kalium  geschehen  oder  endlich  durch  Zusammenschmelzen  mit
einem  Gemisch  von  Kaliumnitrat  und  Natriumkarbonat  (im  Verhältnis  von  1  :2),
wi e  hei  Blutmehl,  Hornmehl  usw.  (s.  oben).  Fermentierte  Knochenmehle  müssen
Un ter  allen  Umständen  auf  diese  Weise  aufgeschlossen  bezw.  gelost  werden.
4.  Feuchtigkeit.  5  g  Substanz  werden  bei  100-110  bis  zur  Gewichtseständigkeit
  getrocknet.  ,  .  ,  ,
5.  Haut-  und  hornartige  Stoffe.  Von  dem  gemahlenen  durch  ein  1  mm-Sieb
geschlagenen,  sorgfältig  gemischten  Knochenmehle  werden  10  g  entweder  in  einem
^linder  (von  100-200  ccm  Inhalt)  mit  Ausguß,  der  vorher  gut  bis  zur  Hälfte  mit
Chloroform  gefüllt  ist.  geschüttelt,  dann  bis  nahe  an  den  Ausguß  mit  Chloroform
^füllt,  das  Ganze  mehrmals  durchgeschüttelt,  hingestellt,  bis  die  Ch  oroformschicht
fischen  Bodensatz  und  Schwimmendem  hinreichend  klar  geworden  ist,  und  das  oben
^schwimmende  durch  raschen  Guß  auf  ein  trocknes  Filter  gebracht  und  abtropfen
fassen.  Oder  man  füllt  einen  Scheidetrichter  (von  200  ccm  Inhalt  mH  weiter
Durchbohrung  zur  Hälfte  mit  Chloroform,  füllt  10  g  Knochenmehl  ein,  dann  fast
!°«  Chloroform,  schüttelt  durch,  läßt  wie  vorhin  ah«t«  ^  Jenj e zifisch
Schweren  Teil  des  Knochenmehles  nebst  der  klaren  Schicht  ahfließen  und  bringt
Wie  vortm,  r  i  ■  n'oiip  auf  ein  trocknes  Iilter.  JNacMem  das
Dhlorofn  , <le  sc ^ wimme  .  '  90  100°  getrocknet,  der  Rückstand
in  ?•  °rm  abgetropft  ist,  wird  das  Filter  bei  Jv  iw  g  ’
e  Schale  gebracht  und  gewogen.  mmende  Schicht  in  einem  Scheidetrichtpp
  ‘  Stutzer  empfiehlt,  die  oben  aufsch  erst  mit  Alkohol  zu
wnter,  wenn  der  Bodensatz  bis  nahe  an  diese  abgeiassenj*  ,
diesen  langsam  durch  den  Glasha  n  a  1  P  J  trocknen  und  zu
Khckstand  in  eine  tariprte  Glasschale  zu  spülen,  hei  100«  zu  trocknen  und  zu
Wä ^-  Die  trockne“  hatl  soll  keinen  gelben  Fettrand  zeigen.  Da  die  Knochen  i

i  Landw.  Versuchs-Stationen  1890,  38,  28o.
            
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