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Künstliche Düngemittel.
Salzsäure von 1,19 spezifischem Gewicht und dann, wenn sich das Präzipitat größtenteils
gelöst hat, 5 ccm einer kalt gesättigten Eisenchlorürlösung zugefilgt. Der im
stumpfen Winkel gebogene Hals der Retorte wird mit einem Kühler verbunden,
dessen Kühlrohr luftdicht in eine tubulierte Vorlage von 700—800 ccm Inhalt führt.
Letztere wird mit 20 ccm Wasser beschickt; sie befindet sich in einem mit Wasser
gefüllten Kühlgefäß und ist durch den Tubus noch mit einer 'etwas Wasser enthaltenden
Peligotschen Röhre verbunden. Man destilliert, bis nur ein geringer
Rückstand in der Retorte verbleibt. Es gelingt so, den gesamten Ärsengehalt durch
eine Destillation in die Vorlage überzufUhren. In die aus der Vorlage und der
Peligotschen Röhre vereinigten Flüssigkeiten leitet man anfangs unter gelindem
Erwärmen, zuletzt in der Kälte Schwefelwasserstoff ein, läßt etwa 12 Stunden stehen,
filtriert, wäscht mit schwefelwasserstoffhaltigem Wasser, Alkohol, Schwefelkohlenstoff
und abermals mit Alkohol aus und wägt als „Arsentrisulfid“ (As. 2 S a ).
Es empfiehlt sich, das gewogene Schwefelarsen in Ammon und kohlensaurem
Ammon zu lösen. Bleibt dabei ein Rückstand von organischen Stoffen, so kann
das Schwefelarsen aus der ammoniakalischen Lösung nach Ansäuern mit Salzsäure
durch Einleiten von Schwefelwasserstoff in reinem Zustande abgeschieden und nochmals
gewogen werden (1 Teil As 2 S 3 = 0,609 Teilen As = 0,804 Teilen As 2 0 8 ).
IX. Superphosphate.
1. Stickstoff. 1—1,5 g Substanz werden, wenn der Stickstoff in Form von
Ammoniak oder organischen Stoffen vorhanden ist, nach Kjeldahl (S. 136 bezw. 138)
verbrannt.
Enthalten die Superphosphate den Stickstoff zum Teil in Form von Salpetersäure,
so verfährt man wie bei Peru-Guano (nach S. 169 bezw. S. 141).
Ist der Stickstoff ganz in Form von Salpetersäure vorhanden, so wird in
einem aliquoten Teil der für die Phosphorsäure-Bestimmung hergestellten Lösung
(No. 2a) der Stickstoff am besten nach K. Ulsch bestimmt (vergl. S. 142).
DieBestimmung des Ammoniak-Stickstoffs in Ammoniak-Superphosphaten
und sonstigen Mischdüngern, in denen Stickstoff als Ammoniak
garantiert wird, ist nach einem Beschlüsse des Verbandes landwirtschaftlicher
Versuchs-Stationen im Deutschen Reiche 1 ) in einem bestimmten
Teil der Lösung, welche man durch Ausschütteln von 20 g
Substanz in einem Literkolben wie bei Bereitung der Superphosphatlösung
gewinnt, mit Magnesia auszuführen.' 2 ) Der so bestimmte Stickstoff
ist als wasserlöslicher Ammoniak-Stickstoff zu bezeichnen.
Bei allen Superphosphaten, welche als Ammoniak-Superphosphate
bezeichnet werden, ist in den Untersuchungs-Attesten nur der
Gehalt an Ammoniak-Stickstoff anzugeben, wenn nicht die Ermittelung
des Gesamt-Stickstoffs ausdrücklich verlangt worden ist. 8 )
2. Wasserlösliche Phosphorsäure, a) Die Ausziehung der Superphosphate
soll nach den Beschlüssen des Verbandes landw. Versuchs-Stationen in
folgender Weise geschehen: 4 ) 20 g Superphosphat werden in eine Literflasche
gebracht, mit 800 ccm Wasser übergossen und 30 Minuten lang
fortwährend und kräftig geschüttelt. Sodann wird mit Wasser bis zur
J ) Landw. Versuchs-Stationen 1899, 52, 81 und 1900, 54, 8.
a ) Dieses Verfahren ist auch vom V. intern. Kongreß f. angew. Chemie angenommen-3
) Landw. Versuchs-Stationen 1895, 45, 370.
4 ) Ebenda 1890, 38, 284.