Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Berechnung  des  Mindergeldwertes  der  Düngemittel  bei  Mindergehalt.

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Ganze  in  den  Literkolben,  läßt  erkalten,  füllt  bis  zur  Marke  mit  Wasser  auf,
schüttelt  um  und  filtriert  durch  ein  trocknes  Filter.  Von  dem  Filtrate  verwendet
man  50—100  ccm  zur  Bestimmung  des  Kalis  nach  S.  157.
4.  Feuchtigkeit.  Vergl.  S.  136.

Berechnung  des  Mindergeldwertes  der  Düngemittel  bei
Mindergehalt.

Die  Berechnung  des  Mindergeldwertes  der  Düngemittel  bei  Mindergehalt  richtet
sich  in  erster  Linie  nach  den  mit  dem  Lieferer  getroffenen  Vereinbarungen,  Hierbei  sind
mehrere  Fälle  zu  berücksichtigen.
1.  Fall.  Am  richtigsten  ist  es,  für  die  zu  liefernden  einzelnen  Diingerbestandteile
(Stickstoff,  lösliche  Phosphorsäure,  Kali  usw.)  einen  festen  Preis  für  je  1  kg  zu  vereinbaren
und  die  Düngemittel  nach  dem  wirklich  gelieferten  und  jedesmal  ermittelten  Gehalt  zu
bezahlen,  indem  mau  letzteren  einfach  mit  dem  vereinbarten  Grundpreis  multipliziert.  So
wird  es  auch  schon  vielfach  bei  Massenlieferungen  an  größere  Verbände  gehandhabt.  Man
bestellt  Düngemittel  von  annähernd  z.  B.  7  %  Stickstoff  und  9  %  löslicher  Phosphorsäure
mit  einem  Grundpreise  von  z.  B.  1,20  M.  für  l  kg  Stickstoff  und  0,40  M.  für  1  kg  lösliche,
d.  h.  wasserlösliche  Phosphorsäure,  ermittelt  jedesmal  nach  einer  guten  Durchschnittsprobe
den  Gehalt,  multipliziert  letzteren  mit  den  vereinbarten  Preisen  und  bezahlt  darnach.  Sind
im  vorstehenden  Falle  z.  B.  6,72  %  Stickstoff  und  9.43  %  lösliche  Phosphorsäure  gefunden
■worden,  so  werden  bezahlt:

für  Stickstoff
„  lösliche  Phosphorsäure

6,72  x  1,20  =
9,43  x  0,40  =

8,06  M.,
3,77  „

Summa;  11,83  M.,
11,83  M.  tür  1  dz.  =-100  kg.  a j, er  n j c ht  überall  durchführen.
fFri“  Es  wird'l 8  feste“  Geringstgehalt  gewährleistet  und  eine  gewisse  Gehalts-Schwankung
  (Latitflde),  z.  B.  3% g ( d -  K  m  a3 0 / 0 Tder  'für  je
es  dürfen  bei  garantierten  10%  Stickstoff  oder  „t rP tpn  braucht-  wenn  also  statt
;„VW*""-.....  «....“TÄüSt'ÄXl*.
10%  nur  9,7%  gefunden  werden,  so  hegt  der  usw .  geliefert,  so  muß
haltsgrenzen.  Fehlen  aber  0,5  %,  sind  also  statt  10  /„  n  >  Io
eine  Rückvergütung  für  den  ganzen  Mjndergeha  d ®“^® ndergehalt  des  einen  Bestandteiles
Dabei  gilt  meistens  wieder  als  Regel,,  d  ^  ander f n  Bestandteiles  ausgeglichen
h>s  zu  der  Höhe  von  1  %  durch  den  Mehrgeb  lösliche  phosphorsäure  bei  einer  Gehalts-Gerden
  kann.  Wenn  z.  B.  7  %  Stickstoff  und  /«  yon  d o/  für  jeden  Bestandteil
Schwankung  von  3%  und  einer  Ausgieichslm  ^  -W  p ho8p horsäure  geliefert  sind,  so
gewährleistet,  aber  nur  6,61  %  Stickstoff  und  9,  Jo  Mehrgehalt  von  0,45  %
Gird  der  fehlende  Gehalt  von  0,39  %  Stickstoff  zum  leii  eure
löslicher  Phosphorsäure  ausgeglichen  und  gegengerec  we i c h e  Preise  für  die  einzelnen
Bei  der  Berechnung  kommt  es  weiter  -  >  stickstoff  zu  1)20  M.,  der  für
ungerbestandteile  vereinbart  sind.  Ist  der  P  beträgt  der  Geldwert;
1  hg  lösliche  Phosphorsäure  zu  0,40  M.  vereinbart,  so  beträgt  der  Gern
.  ni .  ,  „  .  0,39  X  1,20  =  —  0,47  M,,
für  den  Fehlbetrag  an  Stickstoff  ■  ;  ;  ‘  0,45  x  0.40  =  +  0,18  „
„  „  Mehrbetrag  an  löslicher  Phosphorsau  ~

p .  7]irück  zu  vergüten  bezw.  am  Preise  nachd
 -  h.  es  sind  für  je  100  kg  Dünger  29  Pf-  tie
z nlassen  ,  •  piuer  festen  allgemeinen  Gehaltsg
3.'  Pall.  In  anderen  Fällen  wird  *“ den  Bestandteile,  sondern  ein  Gesam^reis
hem  fester  Preis  für  die  einzelnen  wertbesti  Minderwer tsberechnung  m  anderer
den  Dünger'vereinbart  und  hier  muß  man  die
Vernehmen.
            
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